Goslar. Forscher erneuern vor dem Verkehrsgerichtstag in Goslar eine alte Forderung. Der ADAC hält weiterhin nichts von dem Vorschlag.

Um mittelfristig alkoholbedingte Verkehrsunfälle vollständig zu unterbinden, sollten Neufahrzeuge künftig grundsätzlich mit einer Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Diese Forderung hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) vor Beginn des Verkehrsgerichtstags in Goslar (29.-31. Januar) erneuert. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) nannte den Vorschlag „innovativ und spannend“. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts war Alkohol am Steuer im Jahr 2018 in Deutschland die Ursache für rund 13 500 Unfälle mit Personenschaden.

Geräte sollen Trunkenheitsfahrten verhindern

„Wenn alle betrunkenen Fahrer auf diese Weise durch die Technik am Starten eines Kraftfahrzeugs gehindert würden, gäbe es keine Alkohol-Unfälle mit Toten und Verletzten mehr“, sagte der Leiter der Unfallforschung, Siegfried Brockmann. Er verwies dabei auf eine bisher unveröffentlichte UDV-Studie zur Wirksamkeit von Programmen mit sogenannten Alkohol-Interlock-Geräten in anderen Ländern. Bei den Apparaten handelt es sich um ein Atemalkohol-Messgerät mit einer Wegfahrsperre.

„In den angloamerikanischen Ländern und auch in Europa gibt es bereits vielfältige Erfahrungen mit atemalkohol-gesteuerten Wegfahrsperren“, sagte Brockmann. „Diese zeigen, dass in Fahrzeugen eingebaute entsprechende Geräte effektiv Trunkenheitsfahrten verhindern.“

Alkohol-Wegfahrsperre als Möglichkeit, ein Fahrverbot zu verkürzen

Der Verkehrsgerichtstag hatte sich im vergangenen Jahr mit dem Thema Wegfahrsperren für Alkohol-Sünder befasst. Das Gremium plädierte damals dafür, dass Ersttätern mit Alkoholwerten unter 1,6 Promille die Möglichkeit gegeben werden solle, durch den Einbau eines Alkohol-Wegfahrsperre in ihr Fahrzeug ein Fahrverbot zu verkürzen oder die vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. In Deutschland müssten dafür aber Gesetze geändert werden, sagte Brockmann. Es sei nicht ersichtlich, dass daran gearbeitet werde.

Einfacher wäre es, eine EU-Richtlinie zu erweitern, sagte der Unfallforscher. Die Staaten der Gemeinschaft hatten im November vergangenen Jahres beschlossen, dass ab dem Jahr 2022 in Neuwagen eine Vorrichtung für den Anschluss einer Alkohol-Wegfahrsperre eingebaut werden muss. „Die Fahrzeuge sollten verbindlich jedoch nicht nur eine solche Schnittstelle, sondern auch eine Alkohol-Wegfahrsperre bekommen“, verlangte Brockmann. Autofahrer müssten dann vor dem Losfahren zur Kontrolle in ein Röhrchen pusten. „Dies würde schrittweise dazu führen, dass es kaum noch alkoholbedingte Unfälle gibt.“

ADAC lehnt verpflichtenden Einbau ab

Der ADAC halte zwar den Einbau einer Schnittstelle für eine Alkohol-Wegfahrsperre für sinnvoll, sagte ein Sprecher. Bei alkoholauffälligen Kraftfahrern könnten Alkohol-Interlocks dann in Kombination mit rehabilitativen Maßnahmen helfen, die Rückfallquote zu verringern und die Fahreignung schneller wieder herzustellen. Den verpflichtenden Einbau von Alkohol-Interlocks in alle Pkw lehne der ADAC dagegen als unverhältnismäßig ab.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zeigt sich offener. „Ziel ist es, Alkoholfahrten in Deutschland zu verhindern“, sagte Sprecherin Julia Fohmann. Ob dafür ein direkter Einbau von Alkohol-Wegfahrsperren in alle gewerblichen und privaten Fahrzeug vorgenommen werden muss, werde im DVR derzeit aber noch kontrovers diskutiert. Der 57. Verkehrsgerichtstag im vergangenen Jahr habe sich bekanntlich nicht dafür erwärmen können.

2000 Experten kommen zum Verkehrsgerichtstag nach Goslar

Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag kommen in Goslar wieder bis zu 2000 Verkehrsexperten und Juristen aus Verbänden, Ministerien, Verwaltungen, Hochschulen und Gewerkschaften zusammen. Sie diskutieren unter anderem über die Themen „Aggressivität im Straßenverkehr“, „Fahranfänger - neue Wege zur Fahrkompetenz“ und „Elektrokleinstfahrzeuge“. dpa