Niedersachsen hat einige Besonderheiten.

Bildung ist in Deutschland Ländersache – insofern unterscheiden sich auch die Bildungssysteme von Land zu Land. Hier ein Überblick der Besonderheiten in Niedersachsen:

Kindertagesstätten: Kinder im Alter von einem Jahr bis sechs Jahren haben einen Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte (Kita) oder bis zum dritten Lebensjahr auch auf Betreuung in der Kindertagespflege. Der Besuch eines Kindergartens ist für Kinder ab drei Jahren beitragsfrei.

Grundschulen: Die Schulpflicht beginnt in dem Jahr, in dem ein Kind bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet. Seit 2018 gilt in Niedersachsen eine neue Regelung: Wenn ein Kind in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet, können die Eltern bei der Grundschule schriftlich erklären, dass sie eine spätere Einschulung wünschen. Die Grundschulen in Niedersachsen sind verlässlich. Das heißt, für alle Schüler ist ein täglich mindestens fünf Stunden umfassendes Schulangebot sichergestellt. Außerdem sind die meisten Grundschulen offene Ganztagsschulen: Zusätzlich zu dem Pflichtunterricht gibt es freiwillige Bildungs- und Freizeitangebote.

Förderschulen: In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahr 2013/14 eingeführt worden. Kinder mit Beeinträchtigungen haben das Recht, an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet zu werden. Eltern von Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können aber wählen, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll.

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Oberschulen: In Niedersachsen gibt es diese Schulform erst seit dem Schuljahr 2011/2012. Sie fasst Haupt- und Realschule zusammen, die es in ihrer jeweiligen Form aber weiterhin getrennt voneinander gibt. Wolfsburg hat bereits zwei Oberschulen; in Braunschweig wird es erst ab dem kommenden Schuljahr eine Oberschule geben.

Gesamtschulen: Niedersachsen hat den Ausbau der Gesamtschulen stark vorangetrieben. Insgesamt gibt es inzwischen 131, davon sind 95 Integrierte Gesamtschulen (IGS) und 36 Kooperative Gesamtschulen (KGS). In der IGS werden Schüler unterschiedlicher Leistungsstufen in einer Klasse zusammengefasst; es gibt aber verschiedene Fachleistungskurse. Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs zu Abschlüssen, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. In einer KGS sind zwar Schüler der verschiedenen Bildungsgänge (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) in einem Gebäude untergebracht, werden aber in verschiedenen Klassen unterrichtet. In Arbeitsgemeinschaften oder Wahlpflichtkursen kann schulformübergreifender Unterricht erfolgen.

Gymnasien: Im Schuljahr 2004/2005 hatte Niedersachsen – wie andere Bundesländer auch – das „Turbo-Abitur“ nach 12 Jahren eingeführt. Nach Protesten von Schülern, Eltern und Lehrern über zu viel Druck im Unterricht gab es die Kehrtwende: Seit dem Schuljahr 2015/16 haben Gymnasiasten und Gesamtschüler wieder ein Jahr mehr Zeit, um ihre Reifeprüfung zu machen. Ausnahmen kann es allerdings für leistungsstärkere Schüler geben.