Braunschweig. Ein Transplantationschirurg hatte geklagt, weil ihm durch unberechtigte Haft eine hochdotierte Stelle als Chefarzt entgangen war.

Im Schadenersatzprozess zwischen dem Land Niedersachsen und einem 51-jährigen Transplantationschirurgen aus Göttingen hat die 7. Zivilkammer des Landgerichtes Braunschweig jetzt ein Urteil gefällt: Das Land Niedersachsen muss dem Arzt 1,08 Millionen Euro bezahlen, als Wiedergutmachung dafür, dass er elf Monate wohl zu Unrecht in Untersuchungshaft gesessen hat und ihm in dieser Zeit eine Stelle als Chefarzt entgangen ist.

2011 war der Chirurg wegen elffachem versuchten Totschlag und dreifacher Körperverletzung angeklagt worden und hatte daraufhin seine Stelle als Oberarzt am Universitätsklinikum in Göttingen verloren. Damals soll er die Daten von Patienten manipuliert haben, damit diese auf der Transplantationsliste weiter nach oben rutschen. Das hatten ihm die Richter nachweisen können, für sie sei aber ebenso erwiesen gewesen, dass die falschen Angaben keinem anderen Patienten das Leben gekostet hätten. Außerdem habe die Manipulation zum Tatzeitpunkt nicht unter Strafe gestanden.