Hamm. Die Klägerin aus Sarstedt in Niedersachsen fühlte sich durch manipulierte Abgaswerte an dem Fahrzeug durch den Autobauer getäuscht.

Mit dem Oberlandesgericht Hamm hat ein weiteres Gericht den Volkswagen-Konzern zu Schadenersatz verurteilt. Der 13. Zivilsenat gab der Käuferin eines VW-Beetle am Dienstag recht, die sich durch manipulierte Abgaswerte an dem Fahrzeug durch den Autobauer getäuscht fühlte.

Sie hatte das Auto im November 2016 bei einem VW-Vertragshändler in Bochum gekauft. Die Klägerin aus Sarstedt in Niedersachsen könne wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung von der Volkswagen AG den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung und die Freistellung der noch zahlenden Kreditraten gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen, heißt es in der Urteilsbegründung, wie das OLG Hamm mitteilte. „Die Volkswagen AG habe durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit der manipulierten Motorsteuerungssoftware ihre Kundin getäuscht.“ Das Oberlandesgericht Köln hatte bereits im Januar ein vergleichbares Urteil verkündet.

3000 Berufungsverfahren im Abgasskandal

Seit 2015 sind am OLG Hamm knapp 3000 Berufungsverfahren im Abgasskandal gegen den VW-Konzern eingegangen. In vielen Fällen kam es nicht zu einem Urteil, weil sich Kläger und VW zuvor auf einen Vergleich einigen konnten. In der ersten Instanz an den Landgerichten sind noch tausende Verfahren anhängig. Das jetzt veröffentlichte Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ Revision durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu. dpa