Braunschweig. In fünf Städten in Niedersachsen – darunter Braunschweig – legt die Justiz den Fokus verstärkt auf beschleunigte Verfahren. Wir laden zum Leserforum.

Bevor die Justiz sie bestrafen kann, sind sie womöglich längst über alle Berge: Reisende Täter etwa oder Kleinkriminelle ohne festen Wohnsitz können die Behörden – manchmal jahrelang – mit Aufenthaltsermittlungen auf Trab halten oder gar der Strafverfolgung entgehen. In fünf Städten in Niedersachsen – darunter seit Jahresbeginn auch Braunschweig – legt die Justiz den Fokus daher verstärkt auf beschleunigte Verfahren, um das Abtauchen von Straftätern vor einer Verurteilung zu verhindern.

Über die Chancen und Grenzen des beschleunigten Verfahrens soll bei einem Leserforum, das unsere Zeitung gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig am 25. September im Amtsgericht veranstaltet, diskutiert werden. Vor dem Podiumsgespräch wird das Publikum live vor Gericht bei einem fiktiven Fall dabei sein.

Das beschleunigte Verfahren, für das der Gesetzgeber in der Strafprozessordnung bereits 1994 den rechtlichen Rahmen gesteckt hat, bewegt sich ein einem Spannungsfeld: Einerseits ermöglicht es, auch endlich solche Straftäter zu sanktionieren und bestenfalls vor weiteren Straftaten abzuschrecken, die sonst mitunter durch die Maschen der Justiz schlüpfen. Andererseits geht mit ihm – das liegt in der Natur der Sache – eine Beschränkung des Rechts auf Verteidigung einher.

Für das beschleunigte Verfahren gilt: Bei klarer Beweislage und einfachem Sachverhalt können Straftäter noch am Tatort festgenommen und vor dem Amtsrichter oder Schöffengericht binnen 24 Stunden verurteilt werden – eine Nacht im Polizeigewahrsam inklusive. Ist der Prozess in dieser Frist zum Beispiel wegen eines anstehenden Wochenendes nicht möglich, kann der Richter die Hauptverhandlungshaft anordnen. In diesem Fall bleibt eine Woche Zeit bis zum Urteil.

Die mögliche Höchststrafe im beschleunigten Verfahren: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Laut Koalitionsvertrag will die niedersächsische Landesregierung die Anwendung des beschleunigten Verfahrens vorantreiben. Das Justizministerium fördert diesen Prozess seit knapp zwei Jahren mit zusätzlichen Planstellen in Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten.

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) setzt auf den Abschreckungseffekt: „Eine zügige Sanktionierung hat auf die Täter eine ganz andere Wirkung, als wenn sie manchmal über Monate hinweg auf ihre Verhandlung warten und möglicherweise erneut Straftaten begangen haben.“

Durch das beschleunigte Verfahren könne eine Strafe noch unter dem frischen Eindruck des Geschehens ausgesprochen werden. Die Strafe folge sprichwörtlich auf dem Fuße, so die Ministerin. „Schnelle gerichtliche Entscheidungen bedeuten im Übrigen auch immer, dass alle Prozessbeteiligten – vom Opfer bis zum Gericht – schon zeitnah mit dem Geschehen abschließen können.“

In Niedersachsen übernahm zur Jahrtausendwende Hannover eine Vorreiterrolle: Seit der Weltausstellung Expo 2000 werden beschleunigte Verfahren gegen Beschuldigte ohne festen Wohnsitz zentral in besonderen Amts- und Staatsanwaltsdezernaten bearbeitet. Es folgten die Städte Osnabrück, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg, in denen Justiz und Polizei die Strukturen für eine systematische Ausschöpfung dieser rechtlichen Möglichkeit geschaffen haben.

Zwar kann die Staatsanwaltschaft grundsätzlich an allen Amtsgerichten das beschleunigte Verfahren beantragen – sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Doch habe sich seine Anwendung besonders in großen Städten bewährt, so ein Ministeriumssprecher.

In ländlichen Regionen hingegen sei es schwieriger, die nötigen Strukturen zu schaffen: „Hier gibt es weniger Verfahren, und für kleinere Amtsgerichte ist es oft eine Herausforderung, bei einem beschleunigten Verfahren mit Hauptverhandlungshaft innerhalb der Wochenfrist eine ggf. notwendige Verteidigung oder einen Dolmetscher zu finden. Inwiefern hier Lösungen möglich sind, das ist Gegenstand laufender Überlegungen im Justizministerium.“

Seit 2019 zeichnet sich niedersachsenweit ein Anstieg der beschleunigten Verfahren ab (siehe Grafik). Zum Massengeschäft, heißt es seitens des Justizministeriums, werde das beschleunigte Verfahren aus guten Gründen aber auch künftig nicht. „Es passt nicht auf jeden Sachverhalt.“

Zumal es einige Gesetzesregelungen gebe, die die Rechte Beschuldigter aus Verteidigersicht einschränkten, wie der Braunschweiger Strafverteidiger Dr. Peter Beer sagt. So sei das Beweisantragsrecht im beschleunigten Verfahren begrenzt. Zudem hätten Beschuldigte wenig Zeit, sich auf ihre Verteidigung vorzubereiten. Steht eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten im Raum, haben sie zwar ein Recht auf einen Pflichtverteidiger. Der aber erhalte die Akte im ungünstigsten Fall erst eine halbe Stunde vor Prozessbeginn.

Seien Sie dabei!

Das Leserforum zum Thema „Beschleunigtes Verfahren“ findet statt am Mittwoch, 25. September, ab 19 Uhr im Amtsgericht Braunschweig.

Es diskutieren: Barbara Havliza (Niedersachsens Justizministerin), Wolfgang Scheibel (Präsident des Oberlandesgerichts), Detlev Rust (Generalstaatsanwalt), Ingo Groß (Amtsgerichtspräsident), Katrin Ballnus (Leitende Oberstaatsanwältin), Dr. Peter Beer (Rechtsanwalt), Bettina Thoenes (Braunschweiger Zeitung). Die Moderation des Podiumsgesprächs übernimmt Chefredakteur Armin Maus.

Interessierte Teilnehmer müssen sich im Vorfeld einer Sicherheitsüberprüfung durch die Behörden unterziehen.
Dafür ist eine Anmeldung mit Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Rufnummer nötig an veranstaltung@bzv.de. Am Veranstaltungsabend gibt es eine Einlasskontrolle. Ein Personalausweis ist mitzuführen. Anmeldefrist: Freitag, 13. September, 10 Uhr. Die Plätze sind begrenzt. Die Teilnehmer werden benachrichtigt.