Hannover. Im ersten Halbjahr 2019 wurden in Niedersachsen fast genauso viele Ermittlungsverfahren wegen Hasskommentaren wie im gesamten Jahr 2018 eingeleitet.

Im ersten Halbjahr 2019 sind in Niedersachsen bereits fast genauso viele Ermittlungsverfahren wegen Hasskommentaren wie im gesamten Jahr 2018 eingeleitet worden. In den ersten sechs Monaten 2019 wurden 107 Verfahren registriert, weil Menschen im Internet oder in direkten Zuschriften etwa an Politiker ihren Hass ausgedrückt haben, wie aus der Antwort des niedersächsischen Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht, über die zunächst das Politikjournal „Rundblick“ berichtete. 2018 seien im gesamten Jahr 129 solcher Fälle bekannt geworden.

Mehr als 100 Verfahren wegen Hasskommentaren zum Tod Walter Lübckes

2017 waren nach Ministeriumsangaben 149 von insgesamt 188 Fällen rechtsradikal motiviert, im Jahr darauf 99 und in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 52. Die Zahl der linksradikal motivierten Absender stieg von 12 (2017) auf 17 (2018), im ersten Halbjahr 2019 waren es sogar 42.

Im Zusammenhang mit der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gibt es derzeit mehr als 100 Verfahren wegen Hasskommentaren, wie die hessischen Ermittler kürzlich erklärt hatten. Der Rechtsextremist Stephan E. soll den CDU-Politiker im Juni mit einem Kopfschuss getötet haben. Nach der Tat hatte es im Netz zahlreiche Hasspostings über Lübcke gegeben.

Politiker und Personen des öffentlichen Lebens sollen unmittelbar unterrichtet werden

Laut Innenministerium arbeitet die Polizei Niedersachsen derzeit daran, einheitliche Standards und Prozesse zu prüfen, um Politiker und Personen des öffentlichen Lebens über Gefährdungs- und Bedrohungslagen unmittelbar zu unterrichten. Ab dem Spätsommer und im Herbst sollen zu dem Thema Regionalkonferenzen in allen Polizeidirektionen veranstaltet werden.

Der FDP-Fraktionschef im Landtag, Stefan Birkner, kritisierte, dies reiche im Kampf gegen Hasskommentare nicht aus. „Wir brauchen bei Polizei und Staatsanwaltschaften eine stärkere Spezialisierung und die geeignete personelle und sachliche Ausstattung, um diese Straftaten effektiv und umfassend zu verfolgen.“ dpa