Hannover. Die niedersächsische Landespolizei hatte eine Bewerbung des Klägers im Oktober 2016 abgelehnt

Die Polizeiakademie Niedersachsen darf eine Bewerbung nicht aufgrund der HIV-Infektion des Kandidaten ablehnen. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Die niedersächsische Landespolizei hatte eine Bewerbung des Klägers als Polizeikommissar-Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf im Oktober 2016 abgelehnt.

Argumentiert wurde, er sei wegen seiner HIV-Infektion für den Polizeidienst untauglich. Laut einem Gutachter des Verwaltungsgerichts bestehen keine Bedenken gegen eine Tätigkeit als Polizeibeamter. Die Polizeiakademie muss die Bewerbung neu prüfen. dpa

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