Hannover. Ein 66-Jähriger hat gestanden, mehrere Brandsätze in einem Finanzamt in Hannover deponiert zu haben. Grund sei eine hohe Steuernachforderung gewesen.

Ein 66-Jähriger muss ins Gefängnis, weil er mehrere Brandsätze in einem Finanzamt in Hannover deponiert hat. Das Landgericht Hannover verurteilte den Mann am Mittwoch wegen versuchter Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der selbstständige Spediteur hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Grund für die Tat sei eine Steuernachforderung in Höhe von rund 300.000 Euro gewesen, die er nicht bezahlen konnte. Entdeckt wurden die Brandsätze Anfang Dezember 2017 sowie gut einen Monat später. Nur weil die Zündvorrichtungen nicht funktionierten, kam es zu keinem Feuer.

Brandanschläge waren akribisch vorbereitet

Zu Lasten des Angeklagten wertete das Gericht die akribische Vorbereitung und die Gefahr, die von den Brandsätzen ausging – zu seinen Gunsten wurde das Geständnis berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Es sei richtig, dass steuerlich nicht alles korrekt gelaufen sei, weil der Konkurrenzdruck groß war, hatte der 66-Jährige vor Gericht zugegeben. Eine Selbstanzeige beim Finanzamt habe ihm dann das Genick gebrochen. "Das Finanzamt war unerbittlich, unser Haus wurde gepfändet, und uns wurde alles weggenommen", schilderte der Mann unter Tränen. Er betonte aber auch, dass er die Tat bedaure.

Angeklagter suchte im Internet nach Schusswaffe

"Im Gefängnis habe ich viel nachgedacht, die Finanzbeamten haben auch nur ihre Arbeit gemacht, die Schuld habe allein ich", sagte der Spediteur im Prozess. Einen Brandsatz hatte er in einem Aktenraum in einem Regal zwischen Steuerordnern deponiert, zwei weitere in einem Zimmer versteckt.

Die Polizei hatte den Mann im März 2019, mehr als ein Jahr nach dem Fund der Brandsätze, festgenommen. Er kam wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Bei der Auswertung seines Computers waren die Beamten auf Abfragen nach Zündsystemen gestoßen, auch nach einer Schusswaffe hatte der Angeklagte im Internet gesucht.