Hannover. Der Landtag beschließt in der letzten Sitzung vor der Sommerpause turnusgemäße Erhöhung der Beamtenbezüge. Der Beamtenbund ist aber nicht zufrieden.

Der Landtag in Hannover hat am Dienstag den Weg frei gemacht für eine Anpassung der Beamten-Bezüge.

Niedersachsens rund 230 000 aktive und pensionierte Staatsdiener erhalten damit rückwirkend zum 1. März mehr Geld.

Rückwirkende Zahlungen im September

Die Erhöhungen sind in drei Schritten um insgesamt 7,76 Prozent geplant. Rückwirkend zum 1. März ist ein Plus von 3,16 Prozent - mindestens jedoch 100 Euro - geplant. Die rückwirkenden Zahlungen sind für September geplant.

Ein Jahr später sind 3,2 Prozent mehr angesetzt, ab dem 1. März 2021 dann sollen die Bezüge um 1,4 Prozent gesteigert werden. Abweichend davon erhöhen sich die Anwärtergrundbeträge rückwirkend zum 1. März und 1. März 2020 jeweils um einen Festbetrag von 50 Euro. Damit wird die Besoldungserhöhung jeweils von Juni auf März vorgezogen.

Steuerschätzungen lassen laut CDU wenig Spielraum

„Die Besoldungsanpassung ist eine große Herausforderung für die Finanzen unseres Landes“, erklärte Finanzminister Reinhold Hilbers. Sie schlage in den kommenden Jahren mit rund einer Milliarde Euro zu Buche. Zur Frage von Einmalzahlungen betonte der CDU-Politiker, er habe sich nie dagegen ausgesprochen. Allerdings habe er darauf hingewiesen, dass die Steuerschätzungen nur wenig Spielräume lassen.

Wird das Weihnachtsgeld wieder eingeführt?

Die Frage soll bei der Haushaltsklausur Ende des Monats in Hannover erörtert werden. SPD und auch die CDU-Landtagsfraktion wollen für Beamte eine jährliche Sonderzahlung, etwa eine Art Weihnachtsgeld, wiedereinführen. Beamte hatten in Niedersachsen zuletzt 2004 ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld erhalten.

Beamtenbund fordert Besoldungskomission

Der Niedersächsische Beamtenbund (NBB) hatte in einem Brief an die Abgeordneten eine „deutliche Bewegung“ beim Thema Weihnachtsgeld angemahnt. Der Bund hatte sich zudem kritisch über das Gesetz geäußert und mit Blick auf die laufende Rechtsprechung gefordert, „endlich eine verfassungsmäßige Besoldung zu zahlen“ und eine Besoldungskommission einzusetzen. Hilbers entgegnete, eine noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde klären, ob und welche besoldungsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen seien.

Kosten im aktuellen Haushalt berücksichtigt

Die Kosten der Übertragung des beschlossenen Tarifabschlusses auf den Beamten- und Pensionärsbereich zum 1. März machen für das laufende Jahr rund 282 Millionen Euro, für 2020 rund 629 Millionen Euro und für das Jahr 2021 rund 813 Millionen Euro aus. Im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Planung wurde das bereits berücksichtigt. dpa/lni