Oldenburg. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Serienmörder Niels Högel legte fristgerecht Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Der vorige Woche zu lebenslanger Haft verurteilte Serienmörder und Ex-Krankenpfleger Niels Högel hat gegen diese Entscheidung des Oldenburger Landgerichtes einen Revisionsantrag gestellt. Das teilte die Pressestelle des Gerichtes am Dienstag mit. Über den Antrag hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft teilte am Dienstag mit, dass sie nicht gedenke, Revision einzulegen. Allerdings können noch Nebenkläger entsprechende Anträge stellen.

Högel darf nicht vorzeitig aus der Haft

Der 42-Jährige war wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich hatte die Kammer am vergangenen Donnerstag die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen wird. Angeklagt war Högel wegen 100 Morden, in 15 Fällen entschied das Gericht aber nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) auf Freispruch.

Sollte die Revision zugelassen werden, dann werden vom BGH in Leipzig etwaige Verfahrens- oder Rechtsfehler geprüft und nicht etwa erneut Tatsachen. Es findet keine neue Beweisaufnahme statt. Auch eine Nicht-Zulassung des Antrages ist möglich.

Ermittlungen auch gegen Klinikmitarbeiter

Allerdings ist jenseits der Revisionsfrage die juristische Aufarbeitung des Gesamtkomplexes noch nicht abgeschlossen. Zum einen leitete die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen Zeugen des Prozesses acht Verfahren wegen Meineids und zwei wegen Falschaussagen ein.

Zum anderen müssen sich vier ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst demnächst wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. In dem Prozess dürfte Högel als Zeuge geladen werden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt zudem gegen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg.

Auch Nebenkläger legt im Fall Högel Revision ein

Nach dem Patientenmörder Niels Högel hat auch ein Nebenkläger Revision gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg eingelegt. Frank Brinkers aus Lingen sagte der Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ (Donnerstag), er wolle den Freispruch überprüfen lassen, den der Ex-Pfleger im Fall seines gestorbenen Vaters Bernhard Brinkers erhalten habe. Es gebe „zu viele offene Fragen“. Seine Rechtsanwältin Sabrina Lindwehr bestätigte der Zeitung, den Antrag am Mittwoch ans Landgericht gefaxt zu haben.

Der 63-jährige Brinkers war am 14. September 2001 im Klinikum Oldenburg nach einer Herz-Operation unerwartet gestorben. In Brinkers Körper fanden Gerichtsmediziner später Rückstände des Betäubungsmittels Lidocain.