Braunschweig. Der Fahrer raste in einen Schotterhaufen und verletzte sich. Das Gericht entschied, dass er vom Eigentümer des Weges keinen Schadenersatz bekommt.

Wer per Quad über einen Feldweg rast und sich verletzt, weil er ungebremst in einen Schotterhaufen fährt, ist selber schuld. Zumindest kann er vom Eigentümer des Weges keinen Schadenersatz verlangen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem Beschluss entschieden und ein Urteil des Landgerichts Göttingen bestätigt (Az. 9 U 48/18).

Der Quadfahrer war mit Tempo 60 bis 70 über einen befestigten Wirtschaftsweg in Südniedersachsen gerast und ungebremst in einen 90 Zentimeter hohen Schotterhaufen gefahren, der über die gesamte Breite des Weges gelagert war. Der Schotter hätte dort zwar so nicht liegen dürfen, entschied das OLG. Weil der Weg öffentlich mit Kraftfahrzeugen befahrbar war, hätte er die Verkehrssicherungspflichten einhalten müssen. Schadenersatz steht dem Quadfahrer, der bei der Kollision Prellungen und Hautabschürfungen erlitt, trotzdem nicht zu. Denn er sei deutlich zu schnell gefahren. Zudem hätte den auf gerader Strecke gelegenen Schotterhaufen schon von weitem gut erkennen und bremsen können.