Hannover. . Laut Gesetz müssen alle mobilen Puffs erfasst und angemeldet sein und brauchen eine Erlaubnis. Das ist noch nicht bei allen der Fall.

An Niedersachsens Straßen stehen derzeit knapp 100 Love-Mobile, in denen Prostituierte ihre Dienste anbieten. Dies geht aus einer Antwort des Sozialministeriums auf eine Landtagsanfrage der AfD hervor. Für 53 der Rotlicht-Wohnmobile hätten Kommunen Erlaubnisse erteilt, für 38 weitere lägen Anträge vor, wie eine Abfrage des Ministeriums in 40 von 47 Kreisen und kreisfreien Städten ergab.

Die nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes vor eineinhalb Jahren nötige Erfassung sei noch nicht komplett vollständig, ergänzte das Ministerium.

Wohnmobilprostitution vergleichbar mit jedem anderen Gewerbe

Zwar könnten Kommunen das Parken der Landstraßenpuffs auf Rädern zum Schutz der Jugend, der Anwohner oder der Allgemeinheit untersagen, ein generelles Verbot für öffentliche Plätze sei aber nicht möglich, so das Ministerium. Rechtlich betrachtet sei Wohnmobilprostitution vergleichbar mit jeder anderen gewerblichen Tätigkeit im öffentlichen Raum. Die Straßenverkehrsbehörde habe zu prüfen, ob die angebotenen Leistungen nicht zu einer Verkehrsbeeinträchtigung führten. Autofahrer dürften nicht abgelenkt oder belästigt werden.

Angriffe auf Prostituierte oder Wohnwagen nicht erfasst

Da es immer wieder zu Angriffen auf Love-Mobile oder die Prostituierten kommt, wollte die AfD zum Umfang dieser Kriminalität Zahlen wissen. Dies werde in der Kriminalstatistik aber nicht gesondert erfasst, erklärte das Ministerium. dpa