Goslar. . Wer ist schuldig, wenn ein automatisch fahrendes Auto einen Unfall verursacht? Der Verkehrsgerichtstag in Goslar sucht Antworten.

Die Automatisierung wird den Straßenverkehr sicherer machen und viele Unfälle verhindern - das hoffen zumindest Experten. Doch Fehlfunktionen der Systeme seien nicht ausgeschlossen, mahnt der ADAC. Deshalb sei auch in Zukunft mit Unfällen zu rechnen. Dass Schäden wie bislang von den Versicherungen beglichen werden, steht außer Frage. Doch wer wird strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, wenn das automatisierte Fahrzeug einen Fehler begeht und dadurch Menschen zu Schaden kommen? Der Hersteller, der Konstrukteur, der Software-Entwickler? Weil derzeit konkrete rechtliche Rahmenbedingungen fehlen, befasst sich der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar in dieser Woche mit dem Thema.

ADAC: Fahrer nur verantwortlich, wenn er lenkt

„Die Frage nach der Schuld gilt es neu zu bewerten“, sagte ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Klar ist für die Experten: Fahrer dürfen nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es kracht. „Der Fahrzeugführende kann nur insoweit strafrechtliche Verantwortung tragen, wie er das automatisierte System beherrschen und tatsächlich kontrollieren kann“, sagte Julia Fohmann vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Ähnlich sieht es der ADAC: Fahrzeugführer dürften nur strafrechtlich belangt gemacht werden, wenn sie das Fahrzeug eigenhändig gelenkt haben und der Aufforderung des Systems zur Kontrollübernahme nicht rechtzeitig gefolgt sind, sagte ein Sprecher.

Autohersteller stärker als bisher im Fokus

„In Zukunft wird es vielleicht nicht immer einen Schuldigen geben“, meint DAV-Verkehrsanwältin Daniela Mielchen. Möglicherweise könne man darüber hinwegsehen, „dass niemand zu Rechenschaft gezogen wird, wenn ein automatisiertes KFZ einmal falsch parkt“. Es sei aber schwer zu ertragen, wenn Menschen zu Schaden kommen oder gar getötet werden. Zukünftig stünden die Hersteller wahrscheinlich stärker im Fokus, meint Fohmann. Auch aus Sicht des ADAC müssen die Fahrzeugproduzenten und deren Mitarbeiter nach Unfällen in den Mittelpunkt rücken, wenn nicht der Fahrer, sondern das System die Kontrolle über ein Fahrzeug hatte. Denn wenn diese bei der Entwicklung ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind und es dadurch zu Fehlfunktionen kommt, könnten Straftaten vorliegen.

ACE-Chefjurist fordert zügig Klarheit

Durch die Fortentwicklung der Assistenzsysteme werde die Verantwortung nach Darstellung des Automobilclubs ACE zunehmend verlagert. Der Leiter der ACE-Rechtsabteilung, Hannes Krämer, forderte zügig Klarheit über strafrechtliche Haftungsrisiken für Nutzer automatisierter Fahrfunktionen: „Dem Nutzer muss klar sein, welche rechtlichen Konsequenzen drohen.“ Ähnlich äußerte sich der Automobilclub AvD: Das derzeit geltende Strafrecht sei angesichts fortschreitender Automatisierung von Fahrzeugen überholt, sagte ein Sprecher. „Es bedarf einer Anpassung.“

Verkehrsanwältin: Programmierer in die Verantwortung nehmen

Auf ein weiteres Problem wies die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hin: Es sei offen, wer für Unfälle strafrechtlich verantwortlich ist, weil die Steuerungssoftware eines Wagens unzureichend gegen externe Eingriffe geschützt oder weil eine digitale Straßenkarte fehlerhaft ist. Zivilrechtlich sei es sicher sinnvoll, Hersteller und Programmierer in die Verantwortung zu nehmen, wenn Fahrlässigkeits-Verstöße vorliegen, meint Verkehrsanwältin Mielchen. Eine Verschärfung der strafrechtlichen Haftung könne aber bedeuten, „dass man mit der Berufswahl des Programmierers den ersten Fuß im Gefängnis hat.“

Probebetrieb in Salzgitter läuft bisher unfallfrei

Obwohl Niedersachsen seit einiger Zeit im Raum Salzgitter ein Testfeld für automatisiertes Fahren betreibt, gibt es aus der Praxis noch keine Erkenntnisse zur strafrechtlichen Haftung. Bislang habe es während des Probebetriebs keine Unfälle gegeben, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Bei den Testfahrten sei grundsätzlich ein speziell vorbereiteter Fahrer an Bord, der die gesamte Fahrt überwache und jederzeit eingreifen könne.

Fachleute: Voraussetzungen für Klärung der Schuldfrage fehlen noch

Unabhängig davon müssen nach Ansicht vieler Fachleute ohnehin erst die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um die Schuldfrage bei Unfällen mit autonom fahrenden KFZ klären zu können. „Sollte es zu einem Unfall kommen, muss ohne großen Aufwand nachgewiesen werden können, wer oder was in welcher Form daran beteiligt war“, sagte ACE-Jurist Krämer.

ADAC: Treuhänder könnte für Klarheit sorgen

Der ADAC schlägt einen sogenannten Datentreuhänder vor. Damit geklärt werden könne, unter welchen Umständen ein Fahrzeug unterwegs war, sollten alle Fahrmodus-Daten sowohl im Fahrzeug als auch bei einem unabhängigen Treuhänder gespeichert werden, sagte ein Sprecher. So könnten Ermittlungsbehörden schnell und einfach feststellen, ob der Fahrer oder das System zum Unfallzeitpunkt in der Verantwortung war. Zustimmung kommt vom Vorstandsvorsitzenden der Allianz-Versicherung, Joachim Müller: „Nach meiner Auffassung müssen die Daten in der Hand eines neutralen, unabhängigen Dritten sein, um allen Berechtigten unter den gleichen gesetzlichen Bedingungen Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen.“