Wolfenbüttel. . Bis 1969 wurden Schwule verfolgt und weggesperrt. Eine Studie zeigt ihre Diskriminierung am Beispiel des Strafvollzugs in Wolfenbüttel.

Bis 1969 wurden Homosexuelle in Deutschland über den Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches kriminalisiert, verfolgt und verurteilt. Ihre gesellschaftliche Stigmatisierung setzte sich auch hinter Gefängnismauern fort – ein dunkles Kapitel in der Geschichte der Bundesrepublik, das bislang kaum aufgearbeitet wurde. Eine neue Studie am Beispiel von Verurteilten des Strafvollzugs in Wolfenbüttel zeigt nun, wie der Paragraf 175 das Leben dieser Männer über Jahrzehnte prägte.

Für die Buchvorstellung hatten die Beteiligten am Donnerstag einen ungewöhnlichen Ort für eine Pressekonferenz gewählt: die Baustelle des zukünftigen Dokumentationszentrums der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel. Ab August soll hier eine Dauerausstellung umfassend die Geschichte der Verbrechen durch Justiz und Strafvollzug im Nationalsozialismus dokumentieren. Dazu zählen auch Fragen nach Kontinuitäten und Brüchen nach 1945, insbesondere auch die andauernde Verfolgung von Schwulen in der frühen Bundesrepublik.