Hannover. . Pflegekräfte laufen Sturm gegen die niedersächsische Pflegekammer. Die reagiert mit einer überarbeiteten Beitragsordnung.

Nach Kritik an der Höhe der geforderten Beiträge plant die niedersächsische Pflegekammer künftig Entlastung für Pflegekräfte mit geringem Einkommen. Der Vorschlag für die neue Beitragsordnung werde vorsehen, dass Beschäftigte ab 2019 für ein Jahreseinkommen bis zu 9168 Euro keine Mitgliedsbeiträge zahlen müssen, sagte ein Sprecher der Kammer am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Bislang liegt die Freigrenze bei 5400 Euro. Von der Neuregelung könnten Schätzungen der Pflegekammer zufolge landesweit rund 13.000 Teilzeit-Pflegekräfte profitieren.

Rund 13.000 Teilzeit-Pflegekräfte profitieren

Die 2017 per Gesetz beschlossene Pflegekammer ist eine berufsständige Selbstverwaltung, der alle niedersächsischen Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege angehören. Sie müssen einen Beitrag zahlen, der nach dem Einkommen bemessen wird. Vor Weihnachten hatte die Kammer Bescheide über 140 Euro fürs Jahr 2018 verschickt, was Jahreseinkünften von 70 000 Euro entspricht. Um weniger zu zahlen, müssen Mitglieder ihr steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen angeben. Erst dann wird ein neuer Bescheid über 0,4 Prozent der Jahreseinkünfte erstellt. Dieses Vorgehen hatte bei vielen Beschäftigten für Kritik gesorgt.

Frist für Selbstauskunft soll verlängert werden

Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke hatte in der vergangenen Woche eine rasche Änderung der Beitragsordnung angekündigt. Ihre Vorschläge dazu will sie am Donnerstag dem Gesundheitsausschuss des Landtags präsentieren. Das letzte Wort hat am Freitag die Kammerversammlung.

Um den Ärger vieler Pflegekräfte über die Beitragsbescheide für 2018 zu dämpfen, soll die Frist für die Selbstauskunft verlängert werden. Die Beschäftigten bekommen nun bis Ende März Zeit, um Auskunft über ihr Jahresbruttoeinkommen zu geben. Ursprünglich lief die Frist bis Ende Januar. „Wir werden das kulant handhaben“, sagte der Sprecher.

Wechsel bei Gehaltsschwankungen soll leichter werden

Ab 2019 soll dann laut Vorschlag für die neue Beitragsordnung gelten, dass die Mitglieder zunächst zur Selbstauskunft über ihre Einkünfte aufgerufen werden - und danach auf dieser Grundlage 0,4 Prozent Beitragssatz berechnet wird. Außerdem soll es für die Mitglieder leichter werden, ihre Beiträge bei Einkommensschwankungen anzupassen - etwa dann, wenn sie von Vollzeit auf Teilzeit wechseln. Liegt das Einkommen im laufenden Jahr um 6000 Euro oder mehr unter der Berechnungsgrundlage für die Beiträge, dann kann dies der Pflegekammer gemeldet werden. Bislang lag der Einstiegswert dafür bei 15.000 Euro. Auch dies war kritisiert worden. dpa