Celle. Im Prozess um den Hildesheimer Prediger sind Spitzel der Sicherheitsbehörden wichtige Informanten. Aber sie dürfen nicht als Zeugen aussagen.

Wenn der Hildesheimer Abu Walaa als Gast bei Islam-Seminaren auftrat, waren die Sicherheitsbehörden alarmiert: Wird er radikale Inhalte predigen? Junge Gläubige für die Terrormiliz Islamischer Staat werben? Zum Krieg gegen die Ungläubigen aufrufen? Bei diesen Seminaren ging es nach Erkenntnissen der Polizei mitunter sehr konspirativ zu: Handys waren meist tabu, Fotos oder Mitschnitte sollten nicht nach außen dringen. Um dennoch an Informationen zu gelangen, waren Verfassungsschützer und Ermittler auf Spitzel angewiesen. In dieser Woche wurde bekannt, dass gleich mehrere V-Leute den Behörden Informationen zu Abu Walaa geliefert haben.

Nach Angaben eines V-Mannes des Landeskriminalamtes Hessen beispielsweise hatte sich der Iraker bei solchen Seminaren deutlich als Anhänger des IS zu erkennen gegeben. Ein Spitzel des LKA Berlin wusste offenbar zu berichten, dass der Prediger bei einem Islam-Seminar Muslime dazu aufgefordert habe, das Kalifat zu unterstützen. Doch wie verlässlich sind solche Aussagen?