Hannover. Nach dem Fall des „Todespflegers“ Niels H. beschließt der Landtag ein neues Krankenhausgesetz. Doch vor allem braucht es mehr Personal.

Gegen den „Todespfleger“ Niels H. beginnt nächste Woche ein weiterer Prozess vor dem Landgericht in Oldenburg. Der niedersächsische Landtag verabschiedete am Mittwoch ein neues Krankenhausgesetz ­- und beides hängt eng zusammen. „Wir wollen, dass es eine solche Mordserie nie wieder geben darf“, sagte Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) im Parlament.

Der frühere Pfleger H. steht nun wegen Mordes an 99 Patienten an Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst vor Gericht. Wegen des Todes von mehreren Patienten war H. bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der SPD-Abgeordnete Uwe Schwarz sprach im Landtag vom „größten Massenmörder“ in der Geschichte des Landes. Hinweisen auf einen erhöhten Medikamentenverbrauch - H. spritzte Patienten Überdosen, offenbar um sich mit einer Reanimierung der mit dem Tode Ringenden in Szene zu setzen- wurde seinerzeit nicht konsequent genug nachgegangen. Die auffällig erhöhte Zahl von Todesfällen während der Dienstzeiten des Pflegers führte ebenfalls nicht dazu, dass H. gestoppt wurde. Der Pfleger sei lieber mit einem guten Zeugnis weggelobt worden, als dass Anzeige erstattet worden wäre, sagte der SPD-Abgeordnete Schwarz. In der Tat wechselte H. zunächst unbehelligt von Oldenburg nach Delmenhorst. Er flog auf, als er auf frischer Tat beim eigenmächtigen Verabreichen eines Medikaments ertappt wurde.