Hannover. Hat die AfD-Fraktion Anspruch auf einen Sitz im Gedenkstätten-Stiftungsrat? Nein, sagen die anderen Fraktionen im Parlament.

Im Streit zwischen der AfD-Fraktion im Landtag und den Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP um die Zusammensetzung des Beirats der Gedenkstättenstiftung will der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Landtags offenbar empfehlen, beim Staatsgerichtshof das Abweisen der AfD-Klage zu beantragen. Das geht aus dem Entwurf einer Stellungnahme an den niedersächsischen Staatsgerichtshof hervor, der unserer Zeitung vorliegt. Darin heißt es, die Klage sei unzulässig, darüber hinaus aber auch unbegründet.

Früher schickte jede Landtagsfraktion je einen Vertreter in den Stiftungsrat der niedersächsischen Gedenkstätten, darunter ist auch Bergen-Belsen. Bei der Landtagswahl 2017 zog die AfD neu in den Landtag ein. Das zog eine Gesetzesänderung nach sich: Nach einigem Hin und Her hatten SPD, CDU, Grüne und FDP beschlossen, dass künftig vier Vertreter des Parlaments in den Stiftungsrat sollen - also einer weniger als Fraktionen im Landtag sind. Grund: die „Arbeitsfähigkeit“ des Stiftungsrats. Opferverbände hatten im Falle einer Beteiligung der AfD mit dem Einstellen der Mitarbeit gedroht. „Die Mitarbeit dieser Menschen ist der CDU wichtiger als die Mitarbeit der AfD“, hatte der CDU-Abgeordnete Jens Nacke erklärt. Eine „Lex AfD“ sah dagegen die AfD-Fraktionsvorsitzende Dana Guth. Es gehe darum, die AfD aus dem Gremium herauszuhalten, so Guth seinerzeit. „Vier Abgeordnete können nicht fünf Fraktionen repräsentieren“, sagte auch der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, den die AfD-Landtagsfraktion mit einem juristischen Gutachten betraut hatte. „Die Fraktionen und die Mitglieder des Landtags, die die Landesregierung nicht stützen, haben das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit“, heißt es unter anderem in der Landesverfassung.