Celle. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unterstützt eine Hotelfachfrau, die gegen eine zu niedrige Berechnung ihres Elterngeldes geklagt hat.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit einem Urteil zur Elterngeldberechnung die Rechte von Müttern gestärkt. Es gab mit einem am Montag in Celle bekanntgemachten Urteil der Klage einer Hotelfachfrau aus der Region Hannover statt, die gegen eine zu niedrige Berechnung ihres Elterngeldes vorgegangen war.

Dem Gericht zufolge hatte die Klägerin ihren Arbeitsplatz „nach langer Mobbingsituation“ verloren. Sie bemühte sich um eine neue Anstellung und arbeitete bei zwei Stellen zur Probe. Weil sie mit Zwillingen schwanger wurde und ihre Frauenärztin wegen einer Risikoschwangerschaft von einer Beschäftigung abriet, kam es aber nicht zu einer neuen Einstellung.

Beim Elterngeld rechnete die zuständige Kommune auch das Nulleinkommen in der Zeit zwischen Jobverlust und Geburt ein. Der Grund des Einkommensverlustes liege in der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und nicht in der Risikoschwangerschaft, argumentierte die Behörde. Das rechnerische Durchschnittseinkommen der Frau war dadurch um etwa 1000 Euro niedriger.

Bei der Bemessung des Elterngeldes komme es maßgeblich auf den Zusammenhang zwischen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung und einer Minderung des Erwerbseinkommens an, erklärte das Gericht. Nach seiner Auffassung hätte die Klägerin ohne die Risikoschwangerschaft wahrscheinlich eine neue Arbeit gefunden. Sie habe sich als erfahrene Mitarbeiterin in einem Gewerbe mit großem Fachkräftebedarf intensiv um eine Stelle bemüht. Ob die Frau die Aufhebung des vorherigen Arbeitsverhältnisses grob fahrlässig verschuldet habe, sei ohne Relevanz.