Hannover. . Für eine Abschaffung der Gebühren, wie in Bayern, macht sich in Niedersachsen ein Bündnis aus 24 regionalen Bürgerinitiativen stark.

Frisch asphaltierte Straßen, neu gepflasterte Bürgersteige oder Parkbuchten - für die Sanierung von Gemeindestraßen erhalten Haus- und Wohnungsbesitzer oft hohe Rechnungen. Im vergangenen Jahr kassierten Kommunen von Anliegern in Niedersachsen mindestens knapp 20 Millionen Euro, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervorgeht. Auch für das laufende Jahr zeichnen sich nach der Aufstellung hohe Millionensummen ab. Zur Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge hat die FDP bereits einen Gesetzesentwurf eingebracht.

Gibt es eine Faustformel, mit wie hohen Kosten ein Wohnungs- oder Hausbesitzer rechnen muss, wenn die Gemeindestraße vor seiner Haustür saniert wird?

Nein, die Berechnung ist kompliziert. Grundlage für die Erhebung der Beiträge ist das Kommunalabgabengesetz, wonach Kommunen eigene Satzungen ausarbeiten können. Die Ausgestaltung kann überall unterschiedlich sein.

Was sieht die Regelung im Wesentlichen vor?

Festgelegt ist, für welche Ausbau- und Sanierungsarbeiten Beiträge erhoben werden können und dass die Beiträge nach den Vorteilen zu bemessen sind, die Anlieger oder etwa durchfahrende Fremde von den Verbesserungen haben. Ebenso ist festgelegt, dass die Kommune für die Benutzung der Straßen durch die Allgemeinheit einen bestimmten Aufwand tragen muss.

Was kann da auf Anlieger zukommen?

Der Anliegeranteil bei einer reinen Wohnstraße muss mindestens 60 Prozent betragen, der Anliegeranteil bei Fahrbahnen von Durchgangsstraßen kann dagegen nur bei 10 Prozent liegen. Für Parkstreifen an Durchgangsstraßen könnte der Anliegeranteil auf 70 Prozent festgelegt werden. Von einigen Tausend Euro an aufwärts kommt es zu Forderungen bis hin zu etlichen Zehntausend Euro. Regelmäßig kommt es zu Streitigkeiten vor Gericht über die Höhe und die genaue Berechnung der Beiträge. Auch Pläne zum Aufhübschen von Straßen lösen Widerstand wegen der befürchteten Kosten aus.

Wie sieht es in anderen Bundesländer aus?

In Bremen etwa wird nur bei der Erschließung eines Wohngebiets, also beim erstmaligen Anlegen der Straße, eine Gebühr fällig. In Niedersachsen liegt es im Ermessen der Kommunen, ob sie bei Sanierungen von den Haus- und Wohnungsbesitzern Geld verlangen. Einige Bundesländer haben die Beiträge abgeschafft, Bayern etwa rückwirkend zu Jahresbeginn.

Wird der Vorstoß der FDP für eine Abschaffung in Niedersachsen Erfolg haben?

Ob es am Ende eine Mehrheit im Parlament gibt, ist noch offen. Für die Abschaffung macht sich auch ein Bündnis aus 24 regionalen Bürgerinitiativen stark. Im Frühsommer gab es eine Demonstration vor dem Landtag. Auch die kommunalen Spitzenverbände lehnen die Abschaffung nicht grundsätzlich ab, vorausgesetzt, es gibt eine Gegenfinanzierung.

Wie könnte die aussehen?

In Bayern etwa sollen die Kommunen als Ersatz für künftig fehlende Einnahmen 100 Millionen Euro aus Steuergeldern erhalten. Anstelle einer Belastung für die Hausbesitzer werden die Kosten so auf die Allgemeinheit umgelegt. dpa