Hannover. . Knapp 4,8 Millionen Euro seien dem Landeshaushalt 2017 durch strafrechtliche Vermögensabschöpfungen zugeflossen, sagte ein Ministeriumssprecher.

Die niedersächsische Justiz will verstärkt auf kriminellen Wegen entstandenes Vermögen beschlagnahmen. Seit einer Gesetzesänderung zum 1. Juli 2017 ist dies einfacher geworden. Dem Landeshaushalt 2017 seien bereits knapp 4,8 Millionen Euro aus sogenannten strafrechtlichen Vermögensabschöpfungen zugeflossen, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Christian Lauenstein, am Samstag in Hannover. "Das Geld stammt zu einem erheblichen Teil aus Taten, die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind", sagte der Sprecher. Inwieweit dabei Clans eine Rolle spielen, könne er nicht sagen.

Um die Abschöpfung von Vermögen von Straftätern zu verstärken, stellt das Land zusätzliche Staatsanwälte, Rechtspfleger und andere Mitarbeiter ein. Insgesamt 18 Stellen sind dafür im Haushalt 2019 vorgesehen. Aus dem eingezogenen Vermögen sollen Opfer - soweit möglich - eine Entschädigung erhalten.

Die eingezogenen fast 4,8 Millionen Euro stammen aus dem ganzen Jahr 2017 - wie viele Delikte dahinter stehen, kann derzeit nicht ermittelt werden. "Die Staatsanwaltschaften planen hier Abhilfe", sagte Lauenstein. Künftig sollen die eingezogenen Summen, die jeweiligen Tatvorwürfe sowie die Höhe der Zahlungen an Opfer in einem Computerprogramm erfasst werden.

Wie am Donnerstag bekannt wurde, haben Ermittler in Berlin in einem der größten Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität 77 Immobilien mit einem Wert von mehr als neun Millionen Euro vorläufig beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Objekte mit Geld aus Straftaten wie einem spektakulären Sparkasseneinbruch von 2014 gekauft wurden. Ermittelt wird gegen 16 Beschuldigte einer Großfamilie oder deren Umfeld - der Vorwurf: Geldwäsche.

Vor einem Jahr trat das neue Gesetz zur Vermögensabschöpfung in Kraft. Damit kann Vermögen vorläufig sichergestellt werden, wenn die Besitzer nicht nachweisen können, dass sie es legal erworben haben. Über einen dauerhaften Entzug entscheiden Gerichte. dpa