Hannover/München. G. hatte zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen zu haben.

Im NSU-Prozess ist der niedersächsische Mitangeklagte Holger G. zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach den 44-Jährigen am Mittwoch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig. G. hatte zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidiger hatten für eine Strafe von «unter zwei Jahren» plädiert.

Holger G. war im November 2011 in Lauenau bei Hannover festgenommen worden. Er kam nach seiner Verhaftung Ende Mai 2012 wieder auf freien Fuß, auch weil nicht nachzuweisen war, dass die von ihm transportierte Waffe bei der Neonazi-Mordserie verwendet wurde und er von den Taten wusste. G. gehörte in Jena zur Kameradschaft des späteren Terrortrios und zog 1997 nach Niedersachsen.