Ein Leser kritisiert die Veröffentlichung des Fotos der vermissten 15-jährigen Rebecca.

Leser Jochen Eckolt schreibt zum Beitrag „Das Drama um Rebecca“ auf der Panoramaseite vom 8. März:

Wäre die mediale Aufmerksamkeit auch so groß, wenn es dieses Bild nicht so geben würde? Das Drama um Rebecca würde wohl nicht so außergewöhnlich dargestellt und behandelt werden, wenn nicht der Voyeurismus zu latenten Unterstellungen beim Leser verleiten könnte! Dieses naiv-kindfrauliche Foto mit aufgeschminkten Lippen ist doch geradezu ein Fressen für bestimmte Teile der Presse, um zu wilden Spekulationen zu verleiten! Es geht hier medial wohl nicht in erster Linie um das Verschwinden der jungen Frau, sondern die optisch suggerierten Begleitumstände machen die „Story“ aus!

Wieder einmal geht es nicht um die Sache selbst, sondern um die öffentliche Darstellung der Person, die die Aufmerksamkeit der Leser erreichen soll! Klares Indiz dafür sind Größe und dauerhafte Wiederholung desselben Fotos! Dass die Polizei diese Foto freigegeben hat, macht die Angelegenheit aber nicht moralischer!“

Der Ombudsrat schreibt:

Der Leser kritisiert die Auswahl des Opferfotos und vermutet, dass es medial nicht in erster Linie um das Verschwinden der 15-Jährigen gehe – vielmehr machten die optisch suggerierten Begleitumstände die „Story“ aus. Klares Indiz dafür seien Größe und dauerhaftes Wiederholen desselben Fotos.

Zunächst zur Sachlage: Rebecca R. wird seit dem 18. Februar vermisst. Es gibt kein Lebenszeichen von ihr, ihr Schwager befand sich wegen Mordverdachtes in Untersuchungshaft und wurde inzwischen wieder auf freien Fuß gesetzt. Erstmals hat diese Zeitung am 1. März unter Verwendung eines kleinformatigen Bildes der Vermissten berichtet. Bis zum 13. März hat es vier weitere Meldungen zu dem Fall gegeben, am 8. März einmal unter Verwendung des großformatigen Fotos der Vermissten.

Das bearbeitete Foto, welches das Mädchen im Übrigen auch selbst auf Instagram veröffentlicht hat, ist bei bestimmten Personenkreisen sicherlich geeignet, Assoziationen hervorzurufen, die der Ernsthaftigkeit und Tragik des Geschehens abträglich sind. Auf der anderen Seite entsprechen Darstellung und Aufmachung dem Bild, das viele junge Frauen und Mädchen im Straßenbild abgeben und ist daher keineswegs ungewöhnlich. Rückschlüsse auf Einstellungen oder Lebensverhältnisse der sich so Darstellenden können nicht (mehr) gezogen werden.

Die bisher zweimalige Veröffentlichung des Fotos der Vermissten in dieser Zeitung ist nicht zu beanstanden. Nach Richtlinie 8.5 zu Ziffer 8 des Pressekodex dürfen Fotos und Namen Vermisster in Absprache mit den zuständigen Behörden veröffentlicht werden. Das verwendete Bild ist das von der Polizei freigegebene Foto. Die Polizei hat im vorliegenden Verfahren nach aufgekommener Kritik zur Auswahl des Fotos darauf hingewiesen, dass sie bei der Auswahl des zur Veröffentlichung vorgesehenen Fotos auf die Unterstützung der Familie angewiesen ist. Verwendet werde das Foto, von dem Angehörige sagen, dass es der Gesuchten sehr ähnlich sehe.

Auch sachlich ist die Veröffentlichung gerechtfertigt. Solange der Tod des Opfers nicht feststeht, gilt es als vermisst. Die Abbildung in Medien verfolgt den Zweck, eventuelle Zeugen und Hinweisgeber zu aktivieren. Nur über die Entscheidung der Redaktion, im Bericht vom 8. März das großformatige Bild der Gesuchten zu verwenden, lässt sich trefflich streiten – zumal das Foto des seinerzeit tatverdächtigen Schwagers deutlich kleiner ist. Wir erachten die Verwendung des großformatigen Bildes allerdings für vertretbar, weil einerseits auf die Besonderheit des Fotos hingewiesen wird („stark geschminkt“), andererseits möglichen Fehlinterpretationen ein Riegel vorgeschoben wird („schüchternes Mädchen“). In dem Bericht wird der Sachstand des Verfahrens insgesamt sehr sachlich dargestellt.