„Beim Festhalten an der derzeitigen Praxis gilt stattdessen: Einmal unten, immer unten – weil sie keine persönliche Entwicklung vorsieht.“

Wie zu erwarten, zeigt das BGH-Urteil zur Vergütung von Betriebsräten bundesweit Wirkung. Damit erhöht sich der Druck auf die Politik, das aus der Zeit gefallene Betriebsverfassungsgesetz zu reformieren. Ziel muss sein, einerseits die Käuflichkeit von Betriebsräten auszuschließen, andererseits begrenzte, aber auch planbare Gehaltsentwicklungen zu ermöglichen. Nur auf Idealismus und Ehrenamt zu setzen, passt nicht in eine Ära immer komplexerer Aufgaben.

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Das Gehalt eines Betriebsrats allein aus einer Vergleichsgruppe abzuleiten, ist ein Lotteriespiel. Es gibt keine Verlässlichkeit, welchen Karriereweg die Beschäftigten aus der Vergleichsgruppe einschlagen. Zudem widerspricht diese Praxis dem Prinzip unserer Gesellschaft, dass sich Leistung lohnen muss. Beim Festhalten an der derzeitigen Praxis gilt stattdessen: Einmal unten, immer unten – weil sie keine persönliche Entwicklung vorsieht.