Lüneburg. „Und nun dieses Hammer-Urteil: Dem Gericht war beinahe etwas Bedauern anzumerken, dem Regionalverband in die Parade zu fahren.“

Deutschland setzt längst mehrheitlich auf die Öko-Energiewende. Den Hauptteil des Stroms aus erneuerbaren Quellen muss die Windkraft liefern. Und nun dieses Hammer-Urteil: Die juristische Vollbremsung eines ohnehin noch zu kleinen Windkraft-Programms, das nach fast neun Jahren Planungszeit alles leichter machen sollte. Dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg war beinahe etwas Bedauern anzumerken, dem Regionalverband in die Parade zu fahren.

Nicht einmal die Kläger hatten gefordert, das ganze Raumordnungsprogramm zu kippen. Doch die Mängel waren zu groß. Man reibt sich die Augen, wie es ausgerechnet am formalen Satzungsbeschluss hapern kann? Auch der halbseidene Umgang mit den heiklen Bundeswehr-Aussagen zu Tiefflugkorridoren wirft kein gutes Licht auf die Professionalität des Regionalverbands.

Die Konsequenzen: Bürokratie entschlacken, aber wirklich. Wer braucht dieses Amt für regionale Landentwicklung als Genehmigungsbehörde tatsächlich? Die vereinfachten Bundesgesetze für beschleunigte Verfahren beim neuen Anlauf für 2,2 Prozent Windkraft-Flächen nutzen. Und: Zuhören. Die eigene Mitgliedskommune Meinersen klagte erst, als sie beim arrogant wirkenden Regionalverband auf taube Ohren stieß.