„Leistung muss vergütet werden, sonst wird niemand mehr Betriebsratschef.“

Betriebsräte mühen sich, Gewerkschaften, Unternehmen und auch Gerichte: Die Vergütung von Betriebsräten ist seit vielen Jahren ein heiß diskutiertes Streitthema. Ein Grund dafür: Der rechtliche Rahmen ist viele Jahre alt und zu schwammig gefasst. Daher ist eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes längst überfällig.

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Diese Reform muss eindeutig regeln, dass sich Karrieren von Beschäftigten in Arbeitnehmervertretungen positiv auf das Gehalt auswirken. Auffassungen wie die des Landgerichts Braunschweig, das die aktuellen Vorgaben eng auslegt, passen nicht mehr in die Zeit. Demnach müssen auch langjährige Betriebsräte so entlohnt werden wie auf ihrem letzten Arbeitsplatz vor dem Wechsel in die Arbeitnehmervertretung.

Damit erhalten Fachwissen, das sich die Betriebsräte aneignen, und ihre persönliche Entwicklung keine Wertschätzung. Das gilt ebenso für das wachsende Maß an Verantwortung, dass sie bei einem Aufstieg innerhalb des Betriebsrats übernehmen. Man denke nur an Tarifverhandlungen oder Verhandlungen zu Arbeitszeitmodellen, Arbeitsplatzabbau und Standortschließungen. Ehrgeiz, im Sinne der Arbeitnehmer zu wirken und vielschichtige Konzepte für die Zukunft zu entwerfen, würde höchstens eine ideelle Anerkennung finden, keinerlei finanzielle.

Ohne Zweifel gibt es gewichtige Argumente, die gegen eine völlige Liberalisierung der Vergütungspraxis sprechen – etwa dass Betriebsräte nicht durch finanzielle Anreize ihres Arbeitgebers käuflich werden sollen. Davor kann ein klar geregeltes und transparentes Vergütungssystem schützen. Aber Leistung muss vergütet werden, sonst wird niemand mehr Betriebsratschef.