„Wird VW den Posten eines Menschenrechtsbeauftragten schaffen? Und sollte dieser Einfluss auf Investitionsentscheidungen haben?“

Der Schritt wäre logisch, konsequent und diplomatisch: Wenn die bislang unbestätigten Informationen zutreffen, die das Werksgelände in Wolfsburg über mehrere Kanäle verlassen, dann wird Volkswagen den Posten eines Menschenrechtsbeauftragten schaffen. Der soll direkt an den Vorstand berichten und damit von Anfang an Gewicht erhalten. Mit diesem Schritt würde Volkswagen den Vorwürfe begegnen, nicht angemessen auf Menschenrechtsverstöße in China zu reagieren.

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Diplomatisch wäre dieser Schritt, weil er die Schließung des Werks in der Region Xinjiang, in der die Minderheit der Uiguren lebt, vorerst verhindern würde. Damit umginge der Konzern das Risiko, die chinesische Regierung zu brüskieren und somit die Stellung auf seinem wichtigsten Markt zu schwächen. Zugleich würde aber das Signal gesendet, dass das Thema Menschenrechte nun im Unternehmen institutionalisiert ist. Damit wird der Konzern rechenschaftspflichtig und kann strenger an seinen eigenen Werten gemessen werden.

Weil Volkswagen viele Märkte bedient, die nicht dem westlichen Demokratieverständnis genügten oder genügen – Stichwort Brasilien –, wäre die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten konsequent. Dessen Rolle dürfte sich dabei aber nicht allein darauf beschränken, Bewertungen und Empfehlungen zu formulieren. Die Einschätzungen des oder der Beauftragten würden erst zu einem scharfen und damit wirksamen Schwert, wenn sie Einfluss zum Beispiel auf Investitionsentscheidungen hätten.