Wie wäre es mit einem Verzicht auf einen Teil der Kurzarbeitergeld-Aufstockung gewesen, um Kollegen nicht in die Arbeitslosigkeit zu schicken?

Diese Nachricht hätte für die Betroffenen kurz vor Weihnachten nicht bitterer sein können – auch wenn sie wegen anhaltender Kurzarbeit absehbar war: VW trennt sich von seinen Zeitarbeitskräften. Allein in Wolfsburg sind knapp 500 betroffen. Auf die von IG Metall und Betriebsrat mantraartig zitierte Solidarität konnten sie sich nicht verlassen.

Nüchtern betrachtet ließe sich festhalten, dass der Jobverlust quasi zur Arbeitsplatzbeschreibung von Leiharbeitskräften gehört. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht, zumal bei VW in der Vergangenheit oft ein Drehkreuz zur Zeitarbeit gehörte: von der Leiharbeit in die Festanstellung.

Nun ist VW in eine Krise geraten, Produktionsstopps eingeschlossen. Daher der Abbau von Zeitarbeitskräften. Genauso logisch ist der Schutz der Stammbelegschaft. VW hat sich in der Vergangenheit durch wegweisende soziale Lösungen ausgezeichnet. In diesem Fall nicht. Während die Löhne der Stammbeschäftigten während der Kurzarbeit auf 100 Prozent aufgestockt werden, müssen Leiharbeiter gehen.

Der Artikel zum Kommentar:

Volkswagen lässt 500 Arbeitsverträge von Leiharbeitern auslaufen

Wie wäre es mit einem Verzicht auf einen Teil der Kurzarbeitergeld-Aufstockung gewesen, um die zeitlich befristeten Kolleginnen und Kollegen nicht in die Arbeitslosigkeit zu schicken? Das wäre echte Solidarität und ein klasse Signal an eine auseinanderdriftende Gesellschaft. Das Argument, das Unternehmen könne sich in vergleichbaren Fällen immer auf die Selbstheilungskraft der Belegschaft verlassen, ließe sich durch entsprechende Vereinbarungen entkräften. So aber bleibt die ernüchternde Erkenntnis: Jeder ist sich selbst der Nächste, auch bei VW.