„Wir Braunschweiger haben aufgrund des Artikels 56 der Landesverfassung tatsächlich ein Recht darauf.“

Das Land Braunschweig gibt es seit 1946 nicht mehr. Sicher gibt es einige ewige Herzens-Feudalisten, die das immer noch heimlich bedauern. Bei Lichte besehen gibt es keinen Grund, dem schon rein räumlich ziemlich zerrissenen Ländchen nachzutrauern. Die Herzöge entfalteten eine Prunksucht und Selbst-Überhöhung, die in geradezu groteskem Missverhältnis zu ihrer weltpolitischen Bedeutung stand. Schließlich war ja sogar das Sammeln von Kunst, für das wir Anton Ulrich heute dankbar sind, letztlich nur eine Ersatzhandlung des Herzogs, der auch gern ein Sonnenkönig gewesen wäre, für den Mangel an politischer Potenz. Das Ländchen war ein Teil jener deutschen Kleinstaaterei, aus der die „verspätete Nation“ erwuchs, die schließlich, eben weil sie verspätet war, in verhängnisvoller nationalistischer Übersteigerung mündete. Der Verlust der Landesherrlichkeit führte zudem in Braunschweig zu einer kollektiven psychischen Besonderheit. Einerseits zu mitunter übersteigertem Lokalstolz aufgrund der vermeintlich glorreichen Vergangenheit, andererseits zu Minderwertigkeitskomplexen im Schatten Hannovers (immerhin spielt man ja nun wieder in derselben Liga).

Man sieht: Wer vom Land Braunschweig spricht, der spricht von komplexen und bis heute wirksamen historischen Zusammenhängen. Zwar muss man jetzt keineswegs dem Kulturministerium in Hannover auf Knien danken, dass es sein Haus renoviert, schließlich ist man per Verfassung dazu verpflichtet, es zu fördern. Und diese Umbauten sind einfach notwendig. Wir Braunschweiger haben also tatsächlich ein Recht darauf. Auf jeden Fall ist es gut, dass die Umbaupläne nicht den Corona-Nöten geopfert wurden. Das Braunschweiger Land attraktiv und zeitgemäß zu vergegenwärtigen, lehrt besser deutsche Geschichte, als manch trockene Schulstunde.