„Eine Klärung der Verantwortlichkeit des damaligen VW-Vorstands für den Abgas-Betrug ist überfällig.“

Wie ärgerlich! Bereits im April 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zusammenhang mit dem Abgas-Betrug Anklage gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Manager. Knapp ein Jahr später ist die Entscheidung über die Zulassung immer noch nicht gefallen.

Wiederholt war zu hören, dass das zuständige Landgericht Braunschweig mit der Arbeit der Staatsanwaltschaft unzufrieden ist. Nun hat sich die Unzufriedenheit wegen einer verweigerten Akteneinsicht gesteigert und führte zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die der zuständige Richter gegen die Staatsanwaltschaft eingelegt hat.

Das alles kostet viel Zeit. Dabei ist im fünften Jahr nach Bekanntwerden des Abgas-Betrugs eine Klärung der Verantwortlichkeit des damaligen VW-Vorstands überfällig und so wichtig – auch, weil Licht in viele andere Verfahren käme und sie beschleunigen würde. Und der zunehmenden Zahl giftspritzender Verschwörungstheoretiker würde das Argument genommen, dass „denen da oben“ sowieso nie der Prozess gemacht wird.

Dass die Staatsanwaltschaft das Landgericht bisher nicht mit ihren Argumenten überzeugt hat, kann als Peinlichkeit gewertet werden. Positiv betrachtet lässt sich feststellen, dass der zuständige Richter seine Arbeit ernst nimmt und alle Mittel ausschöpft, um sich ein vollständiges Bild zu machen.

Das alte Vorteil, dass die Mühlen der Justiz langsam mahlen, hat sich bereits bestätigt. Der Nachweis, dass sich dieser zeitliche Aufwand lohnt, fehlt aber noch.