„Mit den Fingern auf jene Ärzte, Therapeuten und Gutachter zu zeigen, die die Lockerungen befürwortet hatten, wäre aber ungerecht.“

Sexualstraftäter belästigt Kinder: Das ist der Stoff, aus dem Eltern-Albträume gemacht sind. In Hannover soll ein Mann auf Freigang, wegen Vergewaltigungen verurteilt, Kinder angesprochen und pornografisches Material gezeigt haben. Die Kinder reagierten richtig, die Eltern kamen hinzu, und ermittelt konnte der 52-Jährige dank des Autokennzeichens auch noch. Er war ein Maßregelvollzugsinsasse auf Freigang.

Was genau vorgefallen ist und welche Absichten der verurteilte Frauenvergewaltiger hatte, bleibt noch zu ermitteln. Mit den Fingern auf jene Ärzte, Therapeuten und Gutachter zu zeigen, die die Lockerungen befürwortet hatten, wäre aber ungerecht. Sie haben es sich mit Sicherheit nicht leicht gemacht, zudem gibt es ein komplexes mehrstufiges Verfahren mit mehreren Beteiligten. Gegen den Mann sprechen seine früheren Taten gegen Frauen, die von Gewaltfantasien gespeist waren. Die Lockerungen wiederum waren aber nicht nur eine Folge seines Verhaltens im Maßregelvollzug, das zuletzt sogar ein Wohnen auf Probe außerhalb des Geländes gestattete. Sie liegen ganz ausdrücklich gewollt in der Systematik des Vollzugs, auch in der sogenannten Maßregel. Höchstrichterliche Entscheidungen mahnen, den Insassen oder auch Patienten die Lebensperspektive nicht komplett und für immer abzuschneiden. Der Schutzanspruch der Gesellschaft droht dabei aber zu kurz zu kommen. Es gibt eben doch Täter, die nie wieder in Freiheit kommen sollten – auch nicht auf Probe.