„Für Spielsüchtige bedeutet das Ausweichen ins Netz den Wechsel vom Regen in die Traufe.“

Beschützer und Verführer zugleich: Beim Glücksspiel spielt der Staat eine Doppelrolle. Einerseits soll er seine Bürger schützen, andererseits nimmt er dadurch jährlich Milliarden an Steuern ein. So profitiert er von der großen Zockerei – und letztlich auch von der Spielsucht. Deshalb gleicht die Regulierung des deutschen Glücksspiel-Marktes durch den Staat einem ständigen Eiertanz. Solange das so bleibt, scheint der große Wurf kaum möglich. Wie nötig er wäre, zeigen die massiv gestiegenen Spieleinsätze.

Trotzdem ist anzuerkennen, was die Landesregierung in ihrem Entwurf zur Neuregelung des Landes-Glücksspielgesetzes vorschlägt. So soll, offenbar nach hessischem Vorbild, eines landesweite Sperrdatei eingeführt werden, in die sich von Spielsucht Betroffene aufnehmen lassen können – bis zu einem bundesweiten Sperrsystem immerhin ein erster Schritt. Bezahlt wird dieser Fortschritt mit dezenten Zugeständnissen an die Spielhallenbetreiber: Das vielgescholtene Losverfahren zur Auswahl zu schließender Spielotheken soll abgeschafft werden. Dies ist wohl auch der allseitigen Einsicht geschuldet, dass stationäre Spielautomaten bei – allen offenkundigen Mängeln – immer noch besser reguliert sind als illegale, aber de facto tolerierte Glücksspiel-Portale im Internet. Für Spielsüchtige bedeutet das Ausweichen ins Netz den Wechsel vom Regen in die Traufe. Vielleicht muss man zähneknirschend zugeben, dass sich die Spielsucht besser in der Spielhalle bekämpfen lässt als auf dem Smartphone.