„Ein Prozess zu derart komplizierten Sachverhalten ist kaum im Schnellgang zu erledigen.“

Die Zahl ist atemberaubend. Rund 469.000 VW-Kunden ließen sich beim Bundesamt für Justiz registrieren, weil sie sich durch den Diesel-Betrug geschädigt sehen. Die allererste Musterfeststellungsklage sprengt schon quantitativ jeden Rahmen. Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit einer grundlegenden juristischen Klärung – welche die individuelle Auseinandersetzung zwischen Kunden und Autobauer nicht ersetzt – mit großer Eile geschaffen, um der besonderen Bedeutung des Diesel-Skandals Rechnung zu tragen. Im Musterfeststellungsverfahren klärt das Gericht die Sachlage; Kunden können sich im individuellen Verfahren darauf berufen.

Es handelt sich offensichtlich nicht um eine ganz normale rechtliche Auseinandersetzung. Viele fühlen sich zum Ratgeber berufen. So begleitete die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Prozessauftakt mit einer Interview-Spekulation über die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs. Man kann das ungewöhnlich finden. Sinn und Zweck der Musterfeststellungsklage ist ja gerade, Tatbestände greifbar zu machen. Ein Vergleich würde diesen Beitrag zur Rechtssicherheit nicht leisten. Ärgerlich wird es, wenn sich die Ministerin als Hüterin der Verbraucherrechte aufspielt – als trügen Bundesregierung und -behörden nicht ein gerütteltes Maß an Mitschuld. Konsequente Kontrolle wäre der beste Verbraucherschutz gewesen.

Für Volkswagen steht sehr viel Geld – und was vielleicht noch wichtiger ist – Kundenvertrauen auf dem Spiel. Jeder Beklagte hat das Recht, vor Gericht für seine Interessen einzutreten. Das gilt auch für VW. Der Autobauer sieht sich selbst als Opfer betrügerischer Machenschaften einzelner Mitarbeiter. Aber der Druck ist enorm.

Der Industrie-Riese bekäme ein gewaltiges Imageproblem, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstünde, er versage seinen Kunden, darunter vielen kleinen Leuten, ihr gutes Recht. Rechtsanwalt Julius Reiter, der zahlreiche VW-Kunden vertritt, bedient diese Tasten virtuos. VW spiele auf Zeit, dabei sei die Klägerseite zu einem Vergleich bereit, erklärte er erst gestern wieder. Reiter weiß, dass ein Prozess zu derart komplizierten Sachverhalten kaum im Schnellgang zu erledigen ist. Da bedarf es keiner VW-Salami-Taktik. Wer erfolgreich diesen Eindruck erweckt, erhöht aber den Druck auf Volkswagen.

Selten war Massenpsychologie bei einer juristische Frage stärker zu bedenken. Mit Marie von Ebner-Eschenbach gesprochen: „Ein Urteil lässt sich widerlegen, aber niemals ein Vorurteil.“

Es handelt sich offensichtlich nicht um eine ganz normale rechtliche Auseinandersetzung. Viele fühlen sich als Ratgeber berufen. So begleitete die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Prozessauftakt mit einer Interview-Spekulation über die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs. Man kann das ungewöhnlich finden. Sinn und Zweck der Musterfeststellungsklage ist ja gerade, Tatbestände greifbar zu machen. Ein Vergleich würde diesen Beitrag zur Rechtssicherheit nicht leisten. Ärgerlich wird es, wenn sich die Ministerin als Hüterin der Verbraucherrechte aufspielt – als trügen Bundesregierung und -behörden nicht ein gerütteltes Maß an Mitschuld. Konsequente Kontrolle wäre der beste Verbraucherschutz gewesen.

Für Volkswagen steht sehr viel Geld – und was vielleicht noch wichtiger ist – Kundenvertrauen auf dem Spiel. Jeder Beklagte hat das Recht, vor Gericht für seine Interessen einzutreten. Das gilt auch für VW. Der Autobauer sieht sich selbst als Opfer betrügerischer Machenschaften einzelner Mitarbeiter. Aber der Druck ist enorm.

Der Industrie-Riese bekäme ein gewaltiges Imageproblem, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstünde, er versage seinen Kunden, darunter vielen kleinen Leuten, ihr gutes Recht. Rechtsanwalt Julius Reiter, der zahlreiche VW-Kunden vertritt, bedient diese Tasten virtuos. VW spiele auf Zeit, dabei sei die Klägerseite zu einem Vergleich bereit, erklärte er erst gestern wieder. Reiter weiß, dass ein Prozess zu derart komplizierten Sachverhalten kaum im Schnellgang zu erledigen ist. Da bedarf es keiner Salami-Taktik. Wer erfolgreich diesen Eindruck erweckt, erhöht aber den Druck auf Volkswagen.

Selten war Massenpsychologie bei einer juristische Frage stärker zu bedenken. Mit Marie von Ebner-Eschenbach gesprochen: „Ein Urteil lässt sich widerlegen, aber niemals ein Vorurteil.“