Der Transplantationsskandal hat der unerlässlichen Bereitschaft, Organe zu spenden, nachhaltig geschadet.

Über die Frage von Moral wird vor Gericht in der Regel nicht geurteilt. Es geht ums Recht, das gesprochen wird. Manchmal bleibt aber ein Beigeschmack. Im Fall des Göttinger Transplantationsmediziners, der das Land Niedersachsen jetzt in Braunschweig auf Schadenersatz verklagt, weil ihm unschuldig in U-Haft sitzend ein lukratives Jobangebot durch die Lappen gegangen sein soll, sollte dennoch nochmal an den Prozess in Göttingen erinnert werden. Es war ein Freispruch, einer der zweiten Klasse.

Denn als da das Urteil fiel, war der Nachweis geführt: Der Mediziner hatte Daten im Sinne seiner eigenen Patienten gefälscht. Dass dadurch andere starben, weil sie auf den Spenderlisten nach unten rutschten – dieser Nachweis gelang den Göttinger Anklägern nicht. Zudem fehlten gesetzliche Grundlagen. Heute wäre das Urteil wohl ein anderes. Aber hätte und könnte, das zählt vor Gericht nicht. Selten war der juristische Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten, so richtig und so bitter zugleich.

Festzuhalten bleibt, der Göttinger Transplantationsskandal hat nachhaltig die Republik verändert. Er hat der unerlässlichen Bereitschaft, Organe zu spenden, nachhaltig geschadet. Das dadurch verloren gegangene Vertrauen in die Medizin lässt sich nur sehr schwer zurückgewinnen. Jedes Jahr liefert die klaffende Lücke zwischen durchgeführten Organspenden und auf Organspenden wartenden Menschen den traurigen Beweis dafür. Daran trägt der auf sein Recht pochende Kläger eine gewaltige Mitschuld.