„Es ist nicht sicher, ob die Richter die Bedenken gegen das Polizeigesetz als unbegründet einstufen werden.“

Es ging hitzig zu bei der Debatte vor der Abstimmung zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz im Landtag. Extrem hitzig. Innenminister Pistorius (SPD) sah sich dem Vorwurf des vorsätzlich herbeigeführten Verfassungsbruchs ausgesetzt und empfand das als „ungeheuerlich“. Er sprach von konstruierten Fake News; die eigentlichen Auswirkungen für den Normalbürger seien kaum spürbar. Das Gesetz nehme Terroristen, Extremisten und Gefährder ins Visier, die generell die freiheitlichen Werte unserer Verfassung hinterfragten. Und es würde denen helfen, die für Sicherheit sorgen sollen: den Polizeibeamten.

Pistorius weiß, dass die Parlamentsentscheidung eine vorläufige sein könnte. Die angestrebte Verfassungsbeschwerde von FDP und Grünen schwebt über allem. Es ist nicht sicher, ob die Richter die Bedenken hinsichtlich möglicher Eingriffe in die Grundrechte der Bürger als unbegründet einstufen werden. Genauso unsicher ist aber auch, ob überhaupt geklagt wird.

In der Ausgestaltung des Polizeigesetzes offenbaren sich tiefste Gräben, die, bewertet man die harte Gangart zwischen den einstigen Koalitionären von SPD und Grünen, schwer wieder zuzuschütten sind. Das sollten sie aber sein, will man irgendwann wieder andere Regierungsoptionen als die der Großen Koalition besitzen.

Wichtiger, als parteipolitische Überlegungen, ist jedoch, dass Rechtssicherheit besteht. Polizisten und Ermittler müssen sich im Kampf gegen Gesetzlose der rechtmäßigen Anwendung polizeilicher Instrumente sicher sein, ohne im Nachhinein persönlich dafür haftbar gemacht zu werden. Von einem derart ungeklärten Zustand würden nur die profitieren, die sich um die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats gar nicht scheren: politische Extremisten.

Es ist nicht sicher, ob die Richter die Bedenken gegen das Polizeigesetz als unbegründet einstufen werden.