„Was die Politiker nicht in Paragrafen gießen konnten, ist das Fingerspitzengefühl, das man sich wünscht.“

Die Qualität eines Staatswesens kann man auch danach beurteilen, wie es mit verdienten ehemaligen Amtsträgern umgeht. Daran gemessen steht Deutschland spitze da. Altkanzler und Altbundespräsidenten genießen großzügige Privilegien. Man kann sagen: Wer in diesen Ämtern war, muss sich um den Rest des Lebens keine Gedanken mehr machen. Jetzt hat der Haushaltsausschuss neue Richtlinien erlassen und das ist gut so . Denn die Haushälter beschneiden künftig Auswüchse, die keinem Steuerzahler länger zu erklären waren. Millionen-Mieten für absurd überdimensionierte Büros und Luxus-Hotels auch für die Sekretärin sind aus der Zeit gefallen. Wenn im privaten Sektor jeder Cent umgedreht wird, darf das Geld für die ehemaligen Spitzen des Staates nicht zu locker sitzen. Bundeskanzler und Bundespräsidenten sind eben Vorbilder – auch über ihre Amtszeit hinaus.

Gleichzeitig ist es richtig, dass Ex-Kanzler oder Präsidenten auch künftige ordentliche Pensionen bekommen. Das haben sie sich in einem Amt verdient, das ihnen riesige Verantwortung bei überschaubarer Bezahlung auflädt. Kein Top-Manager in der Wirtschaft würde für das Kanzler-Gehalt auch nur einen Tag arbeiten. Erst nach der Amtszeit bietet sich die Möglichkeit, das „große Geld“ zu verdienen. Und dann ist es korrekt, diese Einkünfte künftig mit dem Ehrensold zu verrechnen.

Was die Haushaltspolitiker nicht in Paragrafen gießen konnten, ist das Fingerspitzengefühl, das man sich von den Ehemaligen im Umgang mit Steuergeld wünscht. Nicht alles, was einem zusteht, muss auch bis zum Letzten ausgeschöpft werden. Ganz egal, ob es Luxus im Büro, der Dienstwagen oder die extra eingebaute Toilette ist. Hier ist der Umgang mit Steuergeld auch eine Frage des Anstands. Und an diesen vermeintlichen Kleinigkeiten kann der Bürger am Ende ganz gut sehen, ob der Würdenträger wirklich ein Großer war.