„Verlierer wären nur diejenigen, die Freude am Skandal und nur wenig Interesse am Braunschweiger Land hatten.“

Skandal oder nicht Skandal – das ist hier die Frage! Hat die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz ihre Mittel unzulässig verwendet, wie der Landesrechnungshof glaubt? Oder hatte sie, wie die Stiftungsgremien sagen, eindeutig satzungsgemäße Ausgaben nur nicht ausreichend dokumentiert?

Das für die Rechtsaufsicht zuständige Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat die Fakten gründlich studiert. Seine Stellungnahme liegt sehr nahe bei der Stiftung – und verdient dennoch das Adjektiv salomonisch. Björn Thümlers Ministerium spricht die Stiftung von dem Vorwurf frei, ihre Mittel missbraucht zu haben, bestätigt aber die formale Kritik des Landesrechnungshof, weil es teils an prüfungsfesten Unterlagen fehlte. Die Stiftung hat inzwischen den Verwendungsnachweis dem Vernehmen nach überprüfbar geführt.

Ob die jahrelangen Gefechte nun zu Ende gehen? Mit dem Votum des Ministeriums müssten beide Seiten sehr gut leben können. Der Landesrechnungshof würde sein Gesicht wahren, und die Stiftung, die bedeutende Beiträge zu vielen wichtigen Projekten im Braunschweiger Land leistet, wäre von lähmender Last befreit. Regressforderungen gegen den früheren Präsidenten der Stiftung, den Braunschweiger Ex-OB Gert Hoffmann, und ihren Direktor Tobias Henkel, dürften sich jedenfalls erledigt haben. Wo nichts zweckentfremdet wurde, ist auch nichts zurückzufordern. Inzwischen liegt klar zutage, dass nicht Leichtfertigkeit, sondern vor allem die Überforderung einer unterbesetzten Stiftungsverwaltung zu kritikwürdigen Versäumnissen führte.

Die sich nun abzeichnende Lösung verrät die Handschrift des Ministers. Thümler zeigt erneut nicht nur Augenmaß, sondern auch erstaunliche Moderationskompetenz. Verlierer wären nur diejenigen, die diebische Freude am vermeintlichen Skandal und wenig Interesse am Braunschweiger Land hatten. Sie müssen sich nun mit hoher Wahrscheinlichkeit neue Weidegründe suchen.