Die Bewährungsprobe kommt für Niedersachsen, wenn die Luft rauer wird.

Wer zu spät kommt, den bestraft auch bei der Schuldenbremse das Leben, genauer das Grundgesetz.

Es gibt auch für die Länder vor, dass Haushaltslöcher nicht mehr einfach mit Krediten gestopft werden dürfen. Niedersachsen hatte mit der guten alten Devise „Kredite sind Einnahmen“ mehr als 60 Milliarden Euro Schulden angehäuft. Damit soll nun Schluss sein. Die rot-schwarze Landesregierung muss nun dringend zu einer Regelung kommen.

Denn im Rahmen der Bundesvorgaben eigene Regelungen in den Länderverfassungen zu schaffen, wie es nun auch Niedersachsen will, ist nicht nur ein Gebot sauberer Rechtssystematik und föderalen Selbstbewusstseins. Nur wer Ausnahmen vom Verschuldungsverbot definiert, kann im Zweifel doch wieder mal Schulden machen. Deshalb vor allem musste auch Niedersachsen handeln.

Kredite für Krisenfälle nicht komplett auszuschließen, ist zunächst kein Sündenfall. Auch wenn die Akzente bei den Koalitionspartnern SPD und CDU verschieden sind. Die SPD betont, der Staats müsse handlungsfähig bleiben, die CDU hat stärker die Schuldenlast im Blick. Was nun vorliegt, scheint ein ordentlicher Kompromiss.

Doch die Nagelprobe steht noch aus. Denn dass Niedersachsen schon seit Jahren ohne Nettokreditaufnahme auskommt, hat vor allem mit den hohen Steuereinnahmen zu. Die Bewährungsprobe kommt, wenn die Luft rauer wird, „Bremse“ hin oder her.