„Was hier gut gemeint war – den Höchstsatz von Spitzenverdienern abzugreifen – ist nach hinten los gegangen.“

Mitte Dezember verschickte die Pflegekammer zum ersten Mal ihre Beitragsbescheide, wenige Tage vor Weihnachten landete die Post in den Briefkästen der Pfleger. Den Zeitpunkt nannte die Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke „unglücklich“. Unglücklich ist aber nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch die Erhebung des Höchstsatzes.

Die Kammer geht von einem Höchstbeitrag von 280 Euro pro Jahr aus, den ein Pflege-Spitzenverdiener mit einem Jahresgehalt von 70.000 Euro brutto zahlen muss. Bloß: Wer verdient als Pfleger schon so viel? Ein Altenpfleger in Vollzeit verdient im Durchschnitt 30.516 Euro im Jahr, nicht einmal die Hälfte. Hinzu kommt, dass gerade in der Pflege die Teilzeitquote hoch ist. Geben die Zwangsmitglieder der Kammer nicht innerhalb eines Monats eine Einkommensauskunft ab, wird von ihnen also viel zu viel Geld verlangt.

Der Errichtungsausschuss der Kammer hätte bei der Erstellung der Beitragsordnung bedenken müssen, dass diese Summe abschreckend wirkt, gar so wirkt, als denke die Kammer, ein Pfleger verdiene im Durchschnitt 70.000 Euro. Was hier gut gemeint war – den Höchstsatz von Spitzenverdienern, etwa Pflegedirektoren, abzugreifen – ist nach hinten losgegangen. Das schadet der Kammer, deren Existenzberechtigung sowieso schon einige anzweifeln. Sie sollte nun schnellstens ihre Beitragsordnung überarbeiten und von einem geringeren Gehalt ausgehen – und so das angespannte Verhältnis zu ihren Mitgliedern etwas kitten.