„Die Richtervereinigung hat gezeigt, wie man Asylrichter entlastet. Das ist nicht spektakulär, aber wirksam.“

Endlich gehen die Klagen von abgelehnten oder nicht voll anerkannten Asylbewerbern zurück. Manch ein Richter an den Verwaltungsgerichten in Niedersachsen und der Republik entschied kaum noch in anderen Fällen. Dabei garantieren Verwaltungsrichter nicht nur Flüchtlingen Rechtsschutz gegen Behörden-Entscheidungen. Sie sind zum Beispiel auch im Bau-, Schul- oder Straßenrecht zuständig.

Bundesinnenminister Horst Seehofer wird mit seinem Masterplan sicher nicht dafür sorgen, dass die Asyl-Entscheidungen bei den Verwaltungsgerichten und zuvor schon beim Bamf besser und somit weniger angreifbar werden. Seehofer will Grenzschutz statt Rechtsschutz. Er will Flüchtlinge schon dann abschieben, wenn gegen die Abschiebung noch ein Rechtsmittel läuft.

Das würde die Verwaltungsgerichte theoretisch zwar unmittelbar entlasten. Das widerspricht aber der Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs. Seehofer führt also eine reine Scheindebatte. Denn EU-Recht ist nicht das mindere Recht. Es steht über nationalem Recht. Seehofer will abzuschiebende Flüchtlinge außerdem wie Straftäter behandeln und in normalen Haftanstalten einsperren. Auch das verstößt gegen EU-Recht. Zudem will er die Leistungen für Asylbewerber kürzen. Das widerspricht einem Urteil des Verfassungsgerichts. Menschenwürde darf nicht migrationspolitisch relativiert werden, steht da.

Wie man Asylrichter wirklich entlastet, hat die Neue Richtervereinigung aufgezeigt. Das ist zwar nicht spektakulär, aber wirksam. Vor allem sind die Vorschläge mit EU-Recht und deutschem Recht vereinbar – und somit umsetzbar. Die Richter fordern obergerichtliche Entscheidungen, die als Maßstab künftiger Rechtsprechung wirken sollen. Ansonsten zerfasere die zum Teil unterschiedliche und somit angreifbare Rechtsprechung der einzelnen Verwaltungsgerichte weiter. Das sorgt auch für mehr Sicherheit bei den Entscheidern des Bamf. Die Richter fordern zudem die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht. Seehofer hätte die Vorschläge studieren sollen.