„Einen schalen Beigeschmack haben solche Manöver immer.“

Als dem neuen Bundestag ein Alterspräsident von der AfD drohte, griff das Parlament in die Trickkiste. Nicht mehr der Älteste, sondern der dienstälteste Abgeordnete leitete die erste Sitzung des neugewählten hohen Hauses ein.

Auch Niedersachsens Große Koalition wurde tätig, um die AfD auszubremsen. Nur noch vier Abgeordnete sollen in den Stiftungsrat der niedersächsischen Gedenkstätten. Der Landtag hat seit dem Einzug der AfD aber fünf Fraktionen. Begründung der Gesetzesänderung: Die Arbeitsfähigkeit des Stiftungsrats werde so dauerhaft gesichert. Das ist zynischerweise nicht einmal falsch, weil Opferverbände einen AfD-Vertreter nicht einfach akzeptieren wollen. Um eine „Lex AfD“ handelt es sich also zweifellos. Einen schalen Beigeschmack haben solche Manöver immer. Wenn die AfD-Fraktion nun laut über Diskriminierung klagt, nutzt sie zunächst einmal eine politische Steilvorlage. Richtig ist auch, dass Niedersachsens AfD-Fraktion vergleichsweise zurückhaltend auftritt. Im luftleeren Raum jedoch agiert sie nicht. Die Ausrufezeichen in der Partei setzen weiter die Gaulands, Poggenburgs und Höckes. Und im Rat der Stadt Braunschweig sorgt gerade eine AfD-Anfrage zu „Tafeln“ für böses Blut. Sie entspricht der Ideologie der Spaltung, wie sie in Dresden gerade der Rechten-„Vordenker“ Götz Kubitschek wieder gefordert hat. Kein Wunder, dass das Vertrauen in eine gedeihliche AfD-Gedenkstättenarbeit gering ist.