Ist die Studiengebühr ungerecht? Nein. Die Frage von Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit im Bildungswesen stellt sich an ganz anderer Stelle: vor allem in Kindertagesstätten und Grundschulen. Dort muss gewährleistet sein, dass alle Kinder die gleiche Startchance bekommen – und das ist Aufgabe des Staates, also die Aufgabe aller Steuerzahler. In diese frühen Kinderjahre muss viel mehr investiert werden, damit kein Kind verloren geht.

Am oberen Ende des Bildungsweges hat der Staat selbstverständlich genauso die Pflicht, an den Hochschulen gute Lernbedingungen sicherzustellen. Zusätzlich ist es aber gerechtfertigt, die Studenten um einen Beitrag zu bitten; schließlich qualifizieren sie sich in der Regel für gut bezahlte Jobs und haben später somit einen großen persönlichen Vorteil. Ein Studienkredit steht allen offen, die das Geld nicht sofort aufbringen können – für Gerechtigkeit ist also gesorgt. Noch besser wäre eine nachgelagerte Studiengebühr: Sie wird erst bei Berufstätigkeit und ab einem bestimmten Einkommen fällig – zinsfrei und ohne das Gefühl, mit Schulden in den Beruf zu starten.