„Niedersachsens Umweltminister Meyer hat gut daran getan, die Prüfung nicht auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben.“

Keine Frage: Mit ihrem Antrag auf Rücknahme der „Konrad“-Genehmigung haben Niedersachsens Umweltverbände noch einmal einigen Zündstoff in die Debatte gebracht. Der Protest wird getragen von einem breiten Bündnis, das „Konrad“ keinesfalls vor der Haustür oder in der Region haben will. Inwieweit die Kritik am damaligen Genehmigungsverfahren substanziell ist oder doch vor allem Worst-Case-Rhetorik, wird sich vermutlich gleich zweimal zeigen.

Zum einen wird das Landesumweltministerium als Genehmigungsbehörde wohl nicht darum herumgekommen, den Antrag zu bescheiden. Kippt „Konrad“, wenn die Verbände in wesentlichen Teilen Recht bekommen, dürfte der Bund im Dreieck springen und aktiv werden. Wenn es überhaupt soweit käme. Bestätigt dagegen das Land die Genehmigung im Wesentlichen, dürften die Verbände vor Gericht gehen. Politisch dürfte das deutlich leichter auszuhalten sein.

Das verschlungene Gestrüpp deutscher Endlagerpolitik ist also wieder um ein paar Windungen dichter geworden. Niedersachsens Umweltminister Meyer hat gut daran getan, die Prüfung nicht auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben. „Zügig“ werde entschieden, steht im Koalitionsvertrag. „Konrad“ aber wackelt noch einmal.