Braunschweig. Die Reform soll die Grundsteuer gerechter machen. Immobilien in guten Lagen werden künftig wohl höher besteuert.

Ob Eigenheim oder Mehrfamilienhaus, ob Garten, Ackerfläche oder ein einfacher Autostellplatz – für alle, die in Deutschland Grundstücke und Immobilien besitzen, gilt die neue Grundsteuer. Um deren Höhe zu berechnen, müssen die Betroffenen den Finanzämtern Daten über ihre Immobilie melden. Info-Schreiben in gewohnt maschinell-nüchterner Aufmachung haben die Behörden in den letzten Wochen versandt. Die letzten dieser Briefe sollen in der kommenden Woche verschickt werden, heißt es aus dem Niedersächsischen Finanzministerium. Trotz der großangelegten Informationsoffensive ist die Verunsicherung bei vielen groß. Was kommt auf mich zu? Worauf muss geachtet werden? Im Folgenden beantworten wir einige wichtige Fragen:

Welche Fristen müssen beachtet werden, wie ist der Zeitplan?

Der zentrale Hinweis aus Sicht des Braunschweiger Rechtsanwalts und Steuerberaters Michael Eulerich lautet, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung auf keinen Fall zu versäumen. Einreichen kann man die Grundsteuer-Erklärung nur zwischen dem 1. Juli und dem Stichtag am 31. Oktober und, mit wenigen Ausnahmen, nur online über die Internet-Plattform Elster (www.elster.de). „Die Fristen sollten unbedingt beachtet werden“, rät Eulerich, „sonst drohen Verspätungszuschläge.“ Außerdem würde das Finanzamt in einem solchen Fall eigene Schätzungen des Grundstückswerts vornehmen – „und die fallen nur selten zugunsten des Steuerpflichtigen aus“.

Warum gibt es ein neues Grundsteuergesetz?

Die Reform der Grundsteuer wurde bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Bisher berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie nämlich auf Grundlage völlig veralteter Daten. Das hat dazu geführt, dass für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage teils unterschiedliche Grundsteuern erhoben wurden. Mit der Reform wurde die Grundsteuer auf eine neue Grundlage gestellt und soll nun wieder gerechter werden.

Niedersachsen hat sich für ein relativ einfaches Grundsteuer-Gesetz entschieden – das nach dem „Flächen-Lage-Modell“ funktioniert. Das bedeutet laut Landesfinanzministerium: „Ausgangspunkt der Berechnung sind die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängige Äquivalenzzahlen.“ Letztere hängen von der Nutzung ab. Ergänzend wird über den sogenannten Bodenrichtwert die Lage und die Attraktivität der Grundstücke berücksichtigt.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

So läuft die Erhebung der Grundsteuer in Niedersachsen ab.
So läuft die Erhebung der Grundsteuer in Niedersachsen ab. © Jürgen Runo | Jürgen Runo

Für die neue Berechnung brauchen die Finanzämter von den Grundstückseigentümern demnach die Adresse des Grundstücks sowie dessen amtliche Fläche. Damit die Steuerzahler diese schnell herausfinden können, wurde der sogenannte „Grundsteuer-Viewer Niedersachsen“ eingerichtet – online zu finden unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de. Dabei handelt es sich um eine interaktive Landkarte, auf der die Flächengrößen abzulesen sind. Anders als in anderen Bundesländern müssen die Angaben in Niedersachsen nur einmalig gemacht werden. Nur Eigentümer land- oder forstwirtschaftlicher Flächen müssen alle sieben Jahre eine Erklärung abgeben. Die Finanzämter ermitteln aus den eingereichten Daten den Grundsteuerwert und die neuen Grundsteuermessbeträge. Diese schicken sie bis Ende 2023 an die Eigentümer – und an die Kommunen. Die Gemeinden errechnen und erheben die Grundsteuer dann unter Einbeziehung eines Hebesatzes, den sie selber für sich festgelegt haben. Die Bescheide für die neue Grundsteuer sollen im Jahr 2024 verschickt werden. Fällig wird die Steuer ab dem 1. Januar 2025.

Wird die Grundsteuer nun höher oder niedriger?

Insgesamt soll das Steueraufkommen durch die Grundsteuer unverändert bleiben. In Summe sollen die Kommunen also nicht mehr einnehmen als vor der Reform. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht. Für einzelne Grundbesitzer kann es durchaus zu Erhöhungen kommen. „Die einen werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, die anderen weniger. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der verfassungswidrigen Einheitswerte“, heißt es auf der Webseite des Landesamts für Steuern.

Der Steuerberater Michael Eulerich hält noch für völlig offen, in welchen Gemeinden und Stadtvierteln unserer Region höhere Steuern fällig werden. „Für Aussagen über die letztendliche Umsetzung im Einzelnen ist es noch zu früh“, sagt er. „Anders als viele andere, die sich schön äußern, möchte ich hierzu nicht spekulieren“.

Christian Böke, Präsident des Steuerberaterverbands Niedersachsen, hatte im NDR-Fernsehen erklärt, dort wo der Bodenrichtwert gestiegen sei, also in Gebieten mit erhöhter Neubauaktivität, einem dynamischen Immobilienmarkt und steigenden Grundpreisen, sei „das Risiko, dass es teurer wird, relativ groß“. Auch das Finanzministerium schreibt auf seiner Webseite, die Reform bedeute im Ergebnis, dass „einfache Lagen etwas niedriger, gute Lagen etwas höher besteuert werden“.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Braunschweig rechnet 2022 mit Grundsteuer-Einnahmen von rund 53 Millionen Euro.

Weitere Informationen, Checklisten und Erklärvideos finden Sie unter: www.lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer