Braunschweig. Der Handel fürchtet angesichts der 2G-Aussichten in Niedersachsen das Schlimmste. Vielleicht hilft ein Bändchen im Weihnachtsgeschäft.

Den Spruch mit dem schwachen Anfang, auf den dann das starke Nachlassen folgt, verkneift man sich in diesem Zusammenhang wohl besser. Und doch gehen die Befürchtungen des Handels in Deutschland mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft 2021 in diese Richtung. Seit Wochen gibt es Klagen über die Zurückhaltung der Kunden. Einer Umfrage des Handelsverbands zufolge brachen die Umsätze am zweiten Adventswochenende um 26 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019 ein. Die Besucherzahlen im Innenstadthandel seien unter den teilweise bereits geltenden 2G-Regeln sogar um durchschnittlich 41 Prozent gesunken. Besonders habe es Modeläden getroffen, die ein Umsatzminus von 35 Prozent zum Vorkrisenniveau zu verzeichnen hätten.

Und nun kommen erst die strengeren Regeln. „Die Einführung verschärfter Corona-Maßnahmen in Geschäften ist eine dramatische Zäsur im Weihnachtsgeschäft“, beklagte der Geschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth. Zu fürchten sind ja in der Tat nicht nur der Kontrollaufwand und die sich aufs Kaufverhalten negativ auswirkenden Wartezeiten, sondern auch die Strafen bei regelwidrig gewährtem Einlass. Im niedersächsischen Bußgeldkatalog ist – auf Seite 13 – von Beträgen zwischen 2500 und immerhin 20.000 Euro die Rede.

Das Vorbild Mainz

Vor diesem Hintergrund wirbt Genth für eine bundesweite „Bändchen-Lösung“ beim Einkauf in den Innenstädten und Einkaufszentren, um die vorgeschriebenen 2G-Kontrollen zu erleichtern. „Es gibt aktuell ein buntes Durcheinander bei den Regelungen zur Kontrolle von 2G im Einzelhandel mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs. Das muss dringend vereinheitlicht werden“, sagte der HDE-Geschäftsführer am Mittwoch. Bei der etwa in Mainz bereits praktizierten „Bändchen-Lösung“ wird jeder Kunde nur einmal auf 2G kontrolliert und erhält dann ein Bändchen, mit dem er an diesem Tag Zutritt zu allen Geschäften hat. Das sei für den Handel eine große Erleichterung, betonte Genth. „Die Kontrolle jedes Kunden in jedem Geschäft führt zu erheblichem Aufwand und zu Schlangenbildung vor den Ladentüren. Deshalb wäre es aus Sicht des Handels gut, die in einigen Bundesländern gültige Bändchen-Lösung auf das ganze Bundesgebiet auszuweiten.“ Bei den erforderlichen 2G-Kontrollen brauche der Einzelhandel allerdings dringend Unterstützung. Denn an dieser Stelle übernähmen die Unternehmen staatliche Aufgaben. Deshalb sollten hier entweder die Kommunen unterstützend tätig werden oder finanzielle Beiträge an die betroffenen Händler fließen, verlangte Genth. Grundsätzlich müsse die 2G-Regelung im Einzelhandel wieder abgeschafft werden. Sie leiste keinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie. Der Einkauf mit Maskenpflicht und Hygienekonzept sei sicher.

In Braunschweig schon ab Samstag?

Unabhängig von der Uneinigkeit in dieser Sache läuft die Bändchen-Lösung auch in Niedersachsen an. Mehrere Städte setzen angesichts der 2G-Aussicht für den Einzelhandel auf dieses, vielerorts bereits auf Weihnachtsmärkten praktizierte Prinzip. In Braunschweig soll es die Bändchen kostenlos bei allen teilnehmenden Geschäften geben – darauf haben sich das Stadtmarketing, die Wirtschaftsförderung und der Arbeitsausschuss Innenstadt verständigt. Sobald man den 2G-Nachweis erbracht habe, werde das Bändchen ans Handgelenk angelegt, heißt es. Es ersetze dann in allen weiteren Geschäften den Nachweis. Das soll den Kunden ein entspanntes Einkaufen ermöglichen und dem Einzelhandel permanente aufwendige Kontrollen der 2G-Nachweise ersparen. Ob es die Bändchen bereits am Samstag geben wird, ist laut Stadtmarketing noch nicht ganz klar. Man arbeite daran und werde kurzfristig über die Details informieren.

Der Wunsch: eine praktikable Lösung

Vom Land Niedersachsen haben solche Initiativen wohl keine Widerstände zu befürchten. Auf Anfrage unserer Zeitung wurde aus dem von Bernd Althusmann (CDU) geführten Wirtschaftsministerium in Hannover am Mittwoch immerhin dieser Satz zur Bändchen-Lösung übermittelt: „Wir stehen hierzu in engem Kontakt zu den Verbänden, um eine rechtssicherere und praktikable Lösung für den Einzelhandel zu ermöglichen.“

Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Braunschweig ist zu hoffen, dass den Händlern von der Politik mehr entgegengekommen werde. Gefordert werden Erleichterungen bei der Kontrollpflicht, etwa durch eine analog zum ÖPNV nur stichprobenartig durchzuführende Überprüfung von 2G beim Kassiervorgang - ohne zusätzliche Einsicht des Personalausweises. Auch seien kleinere Läden mit wenig Personal von der Kontrollpflicht grundsätzlich auszunehmen. „Das ist wirklich eine Frage der Zumutbarkeit“, sagt der für Handel zuständige IHK-Referent Christan Scheffel unserer Zeitung. Man dürfe nicht vergessen, wie hart die künftige Corona-Verordnung für den Handel ohnehin schon sei. Auch IHK-Vizepräsident Olaf Jaeschke hat dazu eine klare Haltung. „Die geplanten Einschränkungen für den Einzelhandel sind absolut nicht nachvollziehbar, da hier kein maßgebliches Infektionsgeschehen vorhanden ist. Unter Einhaltung der Hygienevorkehrungen und der FFP2-Maskenpflicht war und ist sicheres Einkaufen möglich“, meint Jaeschke.