„Ob ein Arzt im Monat 50.000 Dollar bekommen sollte, darf hinterfragt werden. Fakt ist aber: Es war versprochen.“

Erst hat er nachweislich dafür gesorgt, dass Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen bevorzugt werden, dann hat der Transplantations-Chirurg aus Göttingen gegen seine Untersuchungshaftstrafe geklagt. Jetzt ist der 51-jährige Arzt Millionär – weil das Landgericht Braunschweig seiner Klage Recht gegeben hat. Das mag bitter schmecken, war aber die richtige Entscheidung.

Dass durch seine Manipulation der Patientenakten Menschen gestorben sind, weil sie auf der Spenderliste weiter nach unten rutschten, konnte dem Chirurgen nicht nachgewiesen werden – und die Manipulation an sich war zum damaligen Zeitpunkt keine Straftat. Abgesehen davon gilt in unserem Rechtssystem – glücklicherweise nach wie vor – der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.

Ganz nüchtern betrachtet bleibt also festzuhalten: Hier saß ein Mann zu Unrecht fast ein ganzes Jahr im Gefängnis. Allein dafür steht ihm eine Entschädigung zu. Und auch über die Höhe besteht kein Grund zur Diskussion, denn die richtet sich – unabhängig von Person oder Beruf – immer nach der Höhe des entstandenen Schadens. Ob ein Arzt im Monat
50.000 Dollar verdienen sollte, das darf und sollte zugegebenermaßen hinterfragt werden. Fakt ist jedoch: Dieses Gehalt war dem Chirurgen von seiner neuen Arbeitsstelle bereits nachweislich versprochen gewesen, als er von den deutschen Behörden zum Haftantritt geladen wurde. Und dieses Geld hat er jetzt bekommen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.