Braunschweig.

Warum sollte man es 16-Jährigen überhaupt erlauben, schon so früh Auto zu fahren?

Das fragt Sabine Vollrath auf unserer Facebook-Seite.

Zum Thema recherchierte Greta Geißler

Im Landtag ist man sich einig: Begleitetes Fahren ab 16 Jahren soll bald möglich sein. CDU und SPD hatten den Anstoß zur Diskussion gegeben. Niedersachsen hatte als Vorreiter das Fahren ab 17 Jahren schon 2004 zugelassen. Doch trotz der Einführung nähmen zu wenig Fahranfänger am begleiteten Fahren ab 17 teil, hieß es in der Landtagsdebatte am Freitag.

Die Überlegung hinter der aktuellen Entscheidung: Wenn Fahranfänger schon mit 16 in Begleitung eines erfahrenen Co-Piloten Fahrpraxis sammeln können, passieren später weniger Unfälle. Der Niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies findet: „Fahrpraxis ist durch nichts zu ersetzen.“ Tatsächlich ging seit Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 im Jahr 2004 die Zahl der Verkehrsunfälle von unter 25-Jährigen um über 20 Prozent zurück.

Die Entscheidung trifft aber nicht bei allen auf Zustimmung. Eine Nutzerin äußert sich empört auf der Facebook-Seite unserer Zeitung: „Wer in Deutschland laut Gesetz die Tragweite seines Handelns nicht richtig einschätzen kann, der darf dann ein Auto führen?“ Andere sehen das jedoch lockerer und schlagen eine PS-Begrenzung für 16 Jährige vor, um einen Zuwachs an Rasern auf den Straßen zu vermeiden.

Auch der Fahrlehrer Oliver Sonntag von der Fahrschule Seela weiß noch nicht so recht, ob er die Lockerung gut findet. „Grundsätzlich finde ich es klasse, dass das begleitete Fahren ab 17 möglich ist“, lobt er die Entscheidung aus dem Jahr 2004. „Meine Nichten und Neffen haben das auch gemacht, und man merkt schon einen deutlichen Unterschied zu späteren Fahranfängern. Sie fahren sicherer.“ Das Hauptproblem sieht er bei den Begleitpersonen, die sich dann für zwei Jahre statt für eines dazu bereiterklären müssten, die Jugendlichen zu begleiten.

Auch Rechtsanwalt Michael Hoppe sieht die Problematik eher im strafrechtlichen Bereich der Begleitperson: „Generell gilt, dass man ab 14 Jahren strafmündig ist. Allerdings kann die Begleitperson ja nicht immer rechtzeitig bei Unfallgefahren eingreifen. Man muss also schauen, inwieweit die Begleitperson dann auch bei möglichen Unfällen verantwortlich gemacht wird.“ Außerdem schlägt Hoppe vor, über einen speziellen psychologischen Test zu diskutieren, um die Urteilsfähigkeit der jugendlichen Fahrer zu garantieren.