Braunschweig. Hier die Erklärung der CDU-Spitzen aus der Region:

Zahlreiche Prominente CDU-Mitglieder aus der Region haben die Erklärung unterzeichnet, die wir hier im Wortlaut abdrucken. Es sind Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Salzgitter) und Oliver Junk (Goslar), Landrat Andreas Ebel (Gifhorn), die Bürgermeister Thomas Pink (Wolfenbüttel) und Wittich Schobert (Helmstedt) sowie die Fraktionsvorsitzenden Rolf Stratmann (Rat Salzgitter), Frank Schober (Rat der Stadt Goslar), Bernd Rotzek (Kreistag Goslar), Helmut Kuhlmann (Kreistag Gifhorn) und Christoph Helm (Rat der Stadt Wolfenbüttel):

„Die Koalitionsfraktionen der Niedersächsischen Landesregierung und die Landtagsfraktion der FDP haben einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) zum Regionalverband auf den Weg gebracht. Dieser soll eilig noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Die Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), Dr. Oliver Junk (Stadt Goslar), Landrat Dr. Andreas Ebel (Landkreis Gifhorn), die Bürgermeister Thomas Pink (Stadt Wolfenbüttel) und Wittich Schobert (Stadt Helmstedt) sowie die zugehörigen CDU-Fraktionsvorsitzenden Rolf Stratmann (Salzgitter), Dr. Frank Schober (Goslar), Bernd Rotzek (Kreistag Goslar), Helmut Kuhlmann (Kreistag Gifhorn) und Prof. Dr. Christoph Helm (Wolfenbüttel) lehnen das Gesetzesvorhaben und die Stärkung des ZGB auf Kosten der Städte und Landkreise vehement ab und kritisieren dieses scharf:

Wir sprechen als Verantwortungsträger aus vier betroffenen Kommunen und zwei Landkreisen mit einer Stimme gegen die Aushöhlung kommunaler Strukturen und den Eingriff in die Gestaltungshoheit und die Selbstverwaltung der Landkreise, Städte und Gemeinden in unserer Region.

Wir kritisieren das Vorgehen der Initiatoren, die diesen Gesetzentwurf im Hau-Ruck-Verfahren durch den Landtag peitschen wollen, ohne eine echte Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und ohne andere seit längerem auf dem Tisch liegende Vorschläge vergleichend zu bewerten. Die Landtagsfraktionen handeln vorbei an den gewählten Vertretern, die Verantwortung für das Wohl der kommunalen Gebietskörperschaften und ihrer Bürgerinnen und Bürger tragen.

Dies geschieht ganz bewusst, denn die Auswirkungen eines Aufblähens des ZGB zum Regionalverband brächte eine Reihe gravierender Einschnitte mit sich:

• die Einschränkung der Kompetenzen der Kommunen als tragende Säulen des föderalen Systems,

• zusätzliche finanzielle Belastungen der Kommunen durch eine Erhöhung der Verbandsumlage statt einer dringend notwendigen besseren finanziellen Ausstattung,

• Eingriffe in die verfassungsmäßig verankerte kommunale Selbstverwaltung, z.B. im Bereich der Planungshoheit, der Ausweisung von Gewerbeflächen, der Flächennutzungspläne, des Tourismus, des Regionalmarketings und der Verkehrsentwicklung.

Wir schließen uns den teils erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken an, die beispielsweise vom Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund vorgebracht wurden.

Statt mit Mut und Gestaltungswillen eine Strukturreform anzugehen oder zumindest für eine ausreichende Finanzausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften zu sorgen, würde das Parlament mit diesem Gesetz die Probleme finanzschwacher Kommunen und Landkreise sogar noch verstärken statt zu lindern.

Unser Appell richtet sich auch an die CDU-Landtagsfraktion, die bislang immer entschieden für die kommunale Selbstverwaltung und das Subsidiaritätsprinzip eingetreten ist, dieses Gesetz mit allen parlamentarischen Mitteln zu verhindern. Dies sollte im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes auch die Prüfung einer Klage vor dem Staatsgerichtshof beinhalten.

Nachdenkliche Worte senden die Hauptverwaltungsbeamten und Fraktionsvorsitzenden des CDU-Landesverbandes Braunschweig in Richtung ihres Landesverbandes und des Vorsitzenden, MdL Frank Oesterhelweg. Dieser hat es erneut versäumt, kommunale Entscheidungsträger in die Entscheidungsfindung einzubinden. So hat der Zweckverband Großraum Braunschweig vor einigen Monaten, auch mit fast vollständiger Zustimmung der CDU, eine Resolution verfasst, die jetzt in einen Gesetzesentwurf mündet. Weder im Vorfeld der Resolution, noch in der jetzigen Beratungsphase des Gesetzes wurden die Hauptverwaltungsbeamten seitens des CDU-Landesverbandes eingebunden.

Hierfür haben wir keinerlei Verständnis.

Alle Unterzeichner fordern deshalb öffentlich die CDU Niedersachsen und die CDU-Landtagsfraktion auf, sich gegen den von SPD, Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zu stemmen. Die auf unsere Initiative heute vom CDU-Landesparteitag Braunschweig beschlossene Ablehnung dieses Gesetzentwurfes begrüßen wir insoweit.

Es geht um nicht weniger, als die Eigenständigkeit und Entwicklungsfähigkeit der Kommunen und Landkreise in unserer Region zu bewahren.“