Braunschweig. Die Koalition hat sich vorgenommen, das Prostitutionsgesetz in dieser Legislaturperiode zu überarbeiten.

Unser Leser Dirk Volkmann aus Königslutter fragt:

Was plant die Bundesregierung gegen den Menschenhandel und die Zwangsprostitution zu tun?

Die Antwort recherchierte Dirk Breyvogel

Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich vorgenommen, in dieser Legislaturperiode das seit 2002 bestehende Prostitutionsgesetz zu verändern, nicht aber abzuschaffen.

Begründet wird die Überarbeitung mit dem Schutz vor Menschhandel und dem Einschreiten gegen Zwangsprostution. Durch Änderungen im Gesetzestext sollen Bordelle selbst, aber auch das Arbeitsverhältnis zwischen Betreibern und Angestellten stärker kontrolliert werden können. So sollen Personen, die vorbestraft sind, erst gar nicht die Möglichkeit haben, ein Bordell zu betreiben. Die Union möchte sogar wieder die Amtsarztpflicht einführen – dagegen gibt es aber Vorbehalte.

CSU-Politiker plädieren zudem dafür, das Mindestalter von Huren auf 21 Jahre anzuheben. Gleichzeitig sollen nach Deutschland verschleppte Frauen ein verbessertes Aufenthaltsrecht in Anspruch nehmen können, um nicht doppelt für erlittenes Unrecht bestraft zu werden. Auch sollen Angebote wie „Flatrate-Sex“ (Festpreis für unbegrenzten Sex) verboten werden.

DAS AKTUELLE GESETZ

Das Prostitutionsgesetz wurde 2002 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Hauptziel war, die Lage von Prostituierten zu verbessern. Vor Einführung des „Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ (ProstG) war Prostitution sittenwidrig. Prostituierte können seit der Gesetzeseinführung ihren Lohn gerichtlich einklagen.

In Paragraf 1 heißt es, dass für sexuelle Dienste ein Anspruch auf Zahlung der versprochenen Gegenleistung besteht.

Paragraf 3 ermöglicht Prostituierten die Aufnahme in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.