Braunschweig/Washington. Wem gehört der Welfenschatz mit seinen güldenen Reliquien aus dem Braunschweiger Dom? Für die deutsche Justiz kommt die Frage zu spät.

Der jahrelange Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändler und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz um den Welfenschatz aus Braunschweig beschäftigt nun auch den Supreme Court der USA. Das oberste Bundesgericht kündigte an, sich mit dem Fall zu befassen. Die von Bund und Ländern getragene Berliner Stiftung will geklärt wissen, ob US-Gerichte für den Fall überhaupt zuständig sind.

Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses. Die Stiftung hat die 44 der ursprünglich 82 Objekte seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut.

Welfenschatz-Prozess: Es geht um 42 Goldreliquien

Das Land Berlin hat den Welfenschatz 2015 zu national wertvollem Kulturgut erklärt. Damit ist eine Ausfuhr aus Deutschland nur noch mit Genehmigung der Bundesregierung möglich.

Im Verfahren geht es um 42 der Goldreliquien. Die Nachfahren der früheren Besitzer gehen davon aus, dass die Objekte ihren Vorfahren von den Nazis nur scheinbar legal weggenommen wurden.

Erben klagten vor dem District Court in Washington

Die Restitution wurde erstmals vor zwölf Jahren gefordert. Die Stiftung ist nach eigenen Untersuchungen des Verkaufs des Welfenschatzes 1935 überzeugt, dass es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt. Die Beratende Kommission für NS-Rückgaben hatte diese Position 2014 bestätigt.

Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjährung nicht möglich. Die Erben klagten vor dem District Court in Washington, der eine Zuständigkeit für ein Verfahren gegen die Stiftung erkannte. Die Berufung dagegen wurde abgelehnt. Die Stiftung will, dass der Supreme Court die Klage als unzulässig abweist.

Gehört der Welfenschatz-Fall vor ein deutsches oder ein US-Gericht?

Die Stiftung will für den Fall, dass eine Zuständigkeit von US-Gerichten erkannt werden sollte, auch geklärt wissen, ob die Streitigkeit dennoch besser vor einem deutschen Gericht auszutragen ist. Das US-Justizministerium habe die Rechtsauffassung der Stiftung unterstützt, hieß es.

Stiftungspräsident Hermann Parzinger begrüßte die Entscheidung des Gerichts in Washington. Er freue sich, „dass wir die Möglichkeit haben, dem höchsten US-Gericht vorzutragen, weshalb wir der Ansicht sind, dass der Fall nicht vor ein amerikanisches Gericht gehört“, schrieb Parzinger auf Twitter.

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